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Asylverschärfung
Kabinett erweitert Liste "sicherer Drittstaaten" um drei Balkanländer

Mehr als 20.000 Menschen aus Serbien, Bosnien-Herzegowina und Mazedonien baten 2013 um Asyl in Deutschland. Die meisten ohne echten Grund, meint die Bundesregierung und hat die Westbalkanstaaten nun zu "sicheren Herkunftsländern" erklärt. Flüchtlingsorganisationen halten das für unverantwortlich.

Von Gudula Geuther |
    Ein Kleinkind steht am 21.11.2013 in Eisenberg (Thüringen) auf dem Gelände der Erstaufnahmestelle für Flüchtlinge und Asylbewerber vor Wohncontainern. Die Suche nach einer neuen Erstaufnahmestelle für Flüchtlinge in Thüringen gestaltet sich weiterhin schwierig. Es sei noch keine Entscheidung gefallen, sagte ein Sprecher des Innenministeriums der Nachrichtenagentur dpa in Erfurt.
    Ein Kleinkind vor einer Erstaufnahmestelle für Asylbewerber in Thüringen (Marc Tirl/dpa)
    Die Möglichkeit, Länder zu sicheren Herkunftsstaaten zu erklären, geht auf den Asylkompromiss von 1993 zurück. Dabei handelt es sich nicht etwa um eine allgemeine Liste von Staaten mit besonders guten Bedingungen. Tatsächlich geht es um die Reaktion auf besonders hohe Asylantragszahlen, die aus Sicht der Bundesregierung nicht durch die Verhältnisse im Land gerechtfertigt sind, ablesbar soll das aus einer geringen Anerkennungsquote sein. Bisher stehen auf dieser Liste in Deutschland außer den Staaten der Europäischen Union – die dort automatisch landen – ganze zwei mehr: Ghana und Senegal.
    In Zukunft sollen also die Westbalkanstaaten Bosnien-Herzegowina, Serbien und Mazedonien hinzukommen. Darauf hatten sich Union und SPD im Koalitionsvertrag geeinigt. Mit seinem Vorstoß, auch noch Albanien und Montenegro dazuzuschreiben, konnte sich Bundesinnenminister Thomas de Maizière, nicht durchsetzen. Rechtlich ist die Folge des Schrittes die gesetzliche Vermutung, dass dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. Das würde bedeuten, dass ein Asylantrag keine Aussicht auf Erfolg hat. Der Antragsteller kann aber Gründe vorlegen, warum sein Fall anders ist. Mit anderen Worten: Nach wie vor ist jeder Antrag zu prüfen.
    Einsparung von zehn Minuten pro Fall
    Tatsächlich war es schon bisher so, dass Asylanträge aus den drei Staaten sehr viel schneller beschieden wurden als andere. Die Anträge wurden vorgezogen und in aller Regel als offensichtlich nicht begründet bezeichnet. Das wiederum hat rechtliche Folgen: Der Antragsteller hat nur noch eine Woche Zeit, um Rechtsmittel gegen die Entscheidung einzulegen. Praktisch dürfte die Asylrechtsänderung vor diesem Hintergrund zwei Auswirkungen haben: Zum einen müssen die Behörden nicht mehr begründen, warum ein Antrag offensichtlich unbegründet ist.
    Das spart, davon geht die Gesetzesbegründung aus, pro Fall ganze zehn Minuten. Zum anderen – das dürfte das Hauptziel der Änderung sein – geht es um ein Signal. In die Herkunftsstaaten, möglicherweise auch in die Behörden. Letzteres befürchten zumindest Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen. Das Deutsche Institut für Menschenrechte und Pro Asyl glauben, in Zukunft würden Asylanträge weniger sorgfältig geprüft. Wobei Pro Asyl ohnehin schon Zweifel an der derzeitigen Praxis hat.
    Kritik von Flüchtlingsorganisationen
    Aus Bosnien, Serbien und Mazedonien kamen noch 2009 rund 700 Menschen nach Deutschland, die Asylanträge stellten. Die Zahl stieg rasant: 2013 waren es 20.000. Ein Fünftel der Asylanträge in Deutschland wurde damit von Menschen aus diesen drei Ländern gestellt. Wenige von ihnen bekamen tatsächlich Asyl im engeren Sinn. Allerdings weist Pro Asyl darauf hin, dass immerhin 107 Antragsteller als schutzbedürftig anerkannt wurden. Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen kritisieren, die Diskriminierung von Minderheiten, vor allem von Roma, in allen drei Ländern werde in Deutschland zu wenig beachtet. Tatsächlich geht auch die Gesetzesbegründung von deutlichen Diskriminierungen aus, zum Teil auch von Schwierigkeiten bei der Justiz und von anderen Problemen. Die Bundesregierung vertritt aber den Standpunkt, diese Diskriminierung geschehe nicht so planvoll und tiefgreifend, dass sie in Verfolgung umschlage. Pro Asyl kritisiert, die Bundesregierung habe sich nicht ausreichend mit den Tatsachen auseinandergesetzt. Ihre Analyse der Verhältnisse sei verharmlosend und irreführend.