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Antidiskriminierungsgesetz
Ataman legt Reformvorschläge vor

Die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ataman, hat ihre Vorschläge für eine Reform des Gleichbehandlungsgesetzes vorgelegt.

    Die Publizistin Ferda Ataman nach ihrer Wahl zur Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung im Deutschen Bundestag.
    Ferda Ataman, Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung. (picture alliance / dpa / Bernd von Jutrczenka)
    Vorgesehen sind einfachere Klagemöglichkeiten für Betroffene von Diskriminierung und die Ausweitung des Gesetzes auf staatliches Handeln des Bundes. Das bisher geltende Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz regelt nur Diskriminierungen im Arbeitsleben und bei sogenannten Massengeschäften in der Privatwirtschaft. Damit sind etwa der Einkauf im Supermarkt, Restaurantbesuche oder Pauschalreisen gemeint.
    Ataman betonte, es könne nicht sein, dass an ein Unternehmen höhere Maßstäbe angelegt würden als an Ämter, die Polizei oder die Justiz. Nach ihren Angaben soll auch der Schutz vor Diskriminierung durch Künstliche Intelligenz in das Gesetz aufgenommen werden. Deutschland habe eines der schwächsten Antidiskriminierungsgesetze in Europa, sagte Ataman. Das Papier mit ihren Vorschlägen geht nun an Bundesjustizminister Buschmann.
    Diese Nachricht wurde am 19.07.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.