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Atomare Endlager und EEG-Umsetzung
Debatte um mehr Bürgerbeteiligung

Von Anfang an gab es am Ausschreibungsverfahren für Windparks in der EEG-Novelle Kritik. Bürgerprojekte würden zu wenig berücksichtigt, hieß es. Das soll sich jetzt ändern. Und auch in die Debatte um die Organisation der Bürgerbeteiligung bei der Frage nach Atommüllendlager-Standorten kommt Bewegung.

Von Nadine Lindner |
    Ein Windrad des Offshore-Parks Baltic 2 vor der Insel Rügen in der Ostsee.
    Kritiker befürchten, Großkonzerne könnten beim Ausschreibungsverfahren in der EEG-Novelle gegenüber Bürgerprojekten bevorzugt werden. (picture alliance / dpa / Jens Büttner)
    Es wird nachgebessert: Das Bundeswirtschaftsministerium hat auf die Kritik am Ausschreibungsverfahren in der EEG-Novelle reagiert und Ausnahmen für Bürgerprojekte angekündigt. Laut Staatssekretär Rainer Baakes sollen bestimmte lokal verankerte Bürgerenergiegesellschaften leichter an den Ausschreibungen teilnehmen können. Zum Beispiel indem sie sich ohne immissionsrechtliche Genehmigung beteiligen dürfen, da diese mit hohen Kosten verbunden ist.
    Im Vorfeld viel Gegenwind
    Das geplante Ausschreibungsverfahren in der EEG-Novelle hatte im Vorfeld viel Gegenwind bekommen. Kritiker hatten befürchtet, dass dies Großanlagen begünstige und damit Bürgerwindparks und kleinere Energiegesellschaft zu oft das Nachsehen haben könnten.
    Das Ausschreibungsverfahren sieht vor, dass Betreiber von Windanlagen vorab erklären müssen, zu welchem Preis sie den Strom produzieren können. Den Zuschlag soll der günstigste bekommen. Großinvestoren seien da im Vorteil, kleine Bürgerprojekte schon mit den Kosten der Ausschreibung überfordert, so die Befürchtung.
    Zweifel am Umfang der Änderungen
    Ob die Änderungen ausreichen, wird bezweifelt, so forderten Energiepolitiker der Grünen forderten, Bürgerprojekte komplett von der Ausschreibungspflicht auszunehmen.
    Die Organisation der Bürgerbeteiligung stand gestern auch auf der Tagesordnung der Endlager-Kommission. Dabei ging es in der ersten Lesung vor allem um die Frage, wann und wie Bürger bei der Standort-Auswahl eingebunden werden.
    Die Kommission sprach sich gegen sogenannte Teilgebietskonferenzen aus, die bereits vor der Auswahl für eine übertätige Erkundung eingesetzt werden sollten. Weitgehende Zustimmung gab es dagegen für den Rat der Regionen, in dem sich Vertreter von betroffenen Gebieten austauschen sollen.
    Betreuungsfrage noch offen
    Offen ist noch, in welcher Institution die Bürgerbeteiligung betreut wird. Zur Auswahl stehen das Bundesamt für kerntechnische Entsorgung oder eine Stiftung.
    Eine abschließende Entscheidung der Endlager-Kommission gab es gestern noch nicht, das soll bei der nächsten Sitzung Mitte März geschehen. Im April wird der komplette Berichtsentwurf der Öffentlichkeit vorgestellt.