Die Klage sei beim Landgericht Hannover eingereicht worden, weil hier der Sitz der Kernkraft-Sparte ist, sagte ein Eon-Sprecher. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und ihre damalige schwarz-gelbe Koalition hatten das Moratorium im März 2011 nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima beschlossen. Die acht betroffenen Anlagen wurden anschließend für immer stillgelegt.
Zuvor hatte bereits RWE eine Schadenersatzklage in Höhe von 235 Millionen Euro wegen der Biblis-Abschaltung eingereicht. Unabhängig davon haben Eon und RWE Verfassungsbeschwerde gegen die verfügte dauerhafte Stilllegung der Anlagen nach Ende des Moratoriums eingelegt - hier geht es wohl um Schadenersatz in zweistelliger Milliardenhöhe.
Eon will an Gorleben festhalten
Eon will außerdem nicht für die geplante Unterbringung von 26 Castor-Behältern aus der Wiederaufarbeitung im Ausland zahlen: "In Gorleben ist bereits ein einwandfrei geeignetes Zwischenlager dafür vorhanden", begründete der Eon-Sprecher den Widerspruch. Die Behälter sollten nicht mehr nach Gorleben, um keine weiteren Fakten für ein Endlager im dortigen Salzstock zu schaffen.
(tzi/ach)