Vorschläge gab es immer wieder: Man könne hoch radioaktiven Atommüll doch im ewigen Eis versenken, in den Weltraum schießen oder zumindest ins Ausland bringen, wenn im eigenen Land kein Endlagerstandort zu finden ist. Einige Länder haben das auch schon getan. Frankreich zum Beispiel steht in der Kritik, weil es in den 1990er-Jahren heimlich Atommüll nach Sibirien gebracht hat. Etliche der Container lagern dort unter freiem Himmel. Und vor vier Jahren wurde bekannt, dass auch deutscher Atommüll genau dort landete.
Die 14. Änderung des Atomgesetzes, die das Bundesumweltministerium gerade erarbeitet, sieht nun aber nach Informationen der Süddeutschen Zeitung die legale Möglichkeit von Atommüllexporten vor. Wie bei Gesetzesnovellen üblich, hatten Verbände und Organisationen Gelegenheit, den Entwurf zu kommentieren. Die Frist läuft heute ab und war kurz. Innerhalb weniger Tage und das auch noch "zwischen den Jahren" sollte die Stellungnahme erfolgen, klagen der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz und die BI Lüchow-Dannenberg in einer Presseerklärung. Ebenso wie auch die Deutsche Umwelthilfe bemängeln sie, dass das Prinzip, jeder Staat entsorgt seinen eigenen Atommüll, aufgegeben werden könnte. BI-Sprecher Wolfgang Ehmke warnt vor einem Dammbruch.
"Bisher galt ja die politische Richtlinie, dass es eine nationale Entsorgungsverantwortung gibt. Das heißt, Deutschland ist zuständig für den Atommüll, der in Deutschland anfällt. Und das wird mit dieser Richtlinie ausgehebelt."
Mit der Gesetzesnovelle soll eine EU-Richtlinie von 2011 umgesetzt werden. Auch die steht heftig in der Kritik. Denn EU-Energiekommissar Günter Oettinger konnte sich damals bei den Mitgliedsstaaten nicht mit der Forderung durchsetzen, den Export von Atommüll in Drittstaaten außerhalb der EU zu verbieten. Die Lagerung im Inland wurde zwar vorrangig formuliert. Doch dann folgen Regelungen für einen möglichen Export unter strengen Voraussetzungen.
In der deutschen Gesetzesnovelle fehlt der Vorrang für die Lagerung im Inland. Dort steht aber nach Angaben der Süddeutschen Zeitung, der der Entwurf vorliegt, eine Verbringung zur Endlagerung im Ausland sei von der Bundesregierung nicht geplant. Das bestätigt auch ein Sprecher des Bundesumweltministeriums gegenüber der Zeitung. Es sei vollkommen klar, dass ein Endlager für die in Deutschland entstandenen hoch radioaktiven Abfälle in Deutschland gebaut werde. Umso weniger sei erklärbar, warum die Regierung darauf verzichte, einen klaren gesetzlichen Vorrang der Inlandsendlagerung im Gesetz festzuschreiben, sagt Cornelia Ziehm von der Deutschen Umwelthilfe. Auch Wolfgang Ehmke traut der Regierung nicht.
"Wenn man den gesetzlichen Rahmen dafür schafft, dass das möglich ist, dann wird es eines Tages auch in Anspruch genommen."
Laut Atomgesetz ist der Bund zur Einrichtung eines Endlagers verpflichtet. Nach der Landtagswahl in Niedersachsen wollen Bund und Länder ihre Verhandlungen über ein Gesetz für die Endlagersuche wieder aufnehmen. Darauf hat auch Bundesumweltminister Peter Altmaier in der Leipziger Volkszeitung heute noch einmal hingewiesen. Bis 2030 soll es in Deutschland ein Endlager für hoch radioaktiven Müll geben. Und der CDU-Politiker glaubt, dass dieser Termin zu halten ist. Vorausgesetzt, das Gesetz steht bis zur Bundestagswahl.
Die 14. Änderung des Atomgesetzes, die das Bundesumweltministerium gerade erarbeitet, sieht nun aber nach Informationen der Süddeutschen Zeitung die legale Möglichkeit von Atommüllexporten vor. Wie bei Gesetzesnovellen üblich, hatten Verbände und Organisationen Gelegenheit, den Entwurf zu kommentieren. Die Frist läuft heute ab und war kurz. Innerhalb weniger Tage und das auch noch "zwischen den Jahren" sollte die Stellungnahme erfolgen, klagen der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz und die BI Lüchow-Dannenberg in einer Presseerklärung. Ebenso wie auch die Deutsche Umwelthilfe bemängeln sie, dass das Prinzip, jeder Staat entsorgt seinen eigenen Atommüll, aufgegeben werden könnte. BI-Sprecher Wolfgang Ehmke warnt vor einem Dammbruch.
"Bisher galt ja die politische Richtlinie, dass es eine nationale Entsorgungsverantwortung gibt. Das heißt, Deutschland ist zuständig für den Atommüll, der in Deutschland anfällt. Und das wird mit dieser Richtlinie ausgehebelt."
Mit der Gesetzesnovelle soll eine EU-Richtlinie von 2011 umgesetzt werden. Auch die steht heftig in der Kritik. Denn EU-Energiekommissar Günter Oettinger konnte sich damals bei den Mitgliedsstaaten nicht mit der Forderung durchsetzen, den Export von Atommüll in Drittstaaten außerhalb der EU zu verbieten. Die Lagerung im Inland wurde zwar vorrangig formuliert. Doch dann folgen Regelungen für einen möglichen Export unter strengen Voraussetzungen.
In der deutschen Gesetzesnovelle fehlt der Vorrang für die Lagerung im Inland. Dort steht aber nach Angaben der Süddeutschen Zeitung, der der Entwurf vorliegt, eine Verbringung zur Endlagerung im Ausland sei von der Bundesregierung nicht geplant. Das bestätigt auch ein Sprecher des Bundesumweltministeriums gegenüber der Zeitung. Es sei vollkommen klar, dass ein Endlager für die in Deutschland entstandenen hoch radioaktiven Abfälle in Deutschland gebaut werde. Umso weniger sei erklärbar, warum die Regierung darauf verzichte, einen klaren gesetzlichen Vorrang der Inlandsendlagerung im Gesetz festzuschreiben, sagt Cornelia Ziehm von der Deutschen Umwelthilfe. Auch Wolfgang Ehmke traut der Regierung nicht.
"Wenn man den gesetzlichen Rahmen dafür schafft, dass das möglich ist, dann wird es eines Tages auch in Anspruch genommen."
Laut Atomgesetz ist der Bund zur Einrichtung eines Endlagers verpflichtet. Nach der Landtagswahl in Niedersachsen wollen Bund und Länder ihre Verhandlungen über ein Gesetz für die Endlagersuche wieder aufnehmen. Darauf hat auch Bundesumweltminister Peter Altmaier in der Leipziger Volkszeitung heute noch einmal hingewiesen. Bis 2030 soll es in Deutschland ein Endlager für hoch radioaktiven Müll geben. Und der CDU-Politiker glaubt, dass dieser Termin zu halten ist. Vorausgesetzt, das Gesetz steht bis zur Bundestagswahl.