Die Richter wiesen eine Klage der Stadt Ahaus und eines Anwohners ab. Die Kläger hatten den Behörden vorgeworfen, Sicherheitsaspekte nicht genügend geprüft zu haben. Das Gericht kam jedoch zu dem Schluss, dass die nötigen Fragen durch die Genehmigungsbehörde geklärt worden seien. So sei beispielsweise auch der Absturz eines großen Passagierflugzeugs auf das Lager simuliert worden. Das OVG ließ keine Revision zu. Dagegen allerdings können die Kläger Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen.
Die Atom-Behälter stammen aus dem stillgelegten Forschungsreaktor im nordrhein-westfälischen Jülich und werden dort nur mit einer Duldung aufbewahrt. Sie sollen mit Lkw nach Ahaus gebracht werden. Die Transportgenehmigung dafür steht aber noch aus.
Diese Nachricht wurde am 03.12.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.