Rechtsextremismus
Auch Deutsches Institut für Menschenrechte hält AfD-Verbotsverfahren für aussichtsreich

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hält die fraktionsübergreifende Initiative von Bundestagsabgeordneten für ein Verbot der AfD durch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe für aussichtsreich. Das Instrument des Verbotsverfahrens einer Partei sei aus historischer Erfahrung für eine Situation wie die jetzige geschaffen worden, teilte das Institut nach Agenturangaben mit. 

    Zu sehen ist der Tagungsort der AfD im sächsischen Riesa.
    "Gefährlichkeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung"? (picture alliance / dpa / Sebastian Kahnert)
    Bereits in einer Analyse vom Juni 2023 habe man die Auffassung vertreten, dass die AfD aufgrund "ihrer Gefährlichkeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung" durch das Bundesverfassungsgericht verboten werden könne. Die Partei habe sich seither weiter radikalisiert.
    Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist eine unabhängige nationale Institution. Sie wird vom Bundestag finanziert und setzt sich nach eigenen Angaben unter anderem dafür ein, dass Deutschland die Menschenrechte im In- und Ausland einhält und fördert.

    Mehr als 200 Juristen räumen AfD-Verbotsantrag ebenfalls Aussichten auf Erfolg ein

    Jüngst hatten mehr als 200 Juristen einen Offenen Brief mit der Forderung nach Einleitung des AfD-Verbotsverfahrens an Bundestagsabgeordnete und die Bundesregierung gerichtet. Nach ihrer Einschätzung sind sämtliche Voraussetzungen dafür gegeben. Weitere vorbereitende Untersuchungen seien nicht nötig, heißt es. Die Abgeordneten müssten endlich ihrer Verantwortung gerecht werden, teilte der Initiator Felix Dengler mit.
    Im November hatten bereits 17 Verfassungsrechtler in einer rechtswissenschaftlichen Stellungnahme an den Bundestag einem entsprechenden Antrag beim Verfassungsgericht ebenfalls Aussicht auf Erfolg bescheinigt.

    Chancen auf eine Mehrheit im Bundestag für AfD-Verbot sind unklar

    Ein Antrag von mehr als 120 Bundestagspolitikern verschiedener Fraktionen für ein AfD-Verbotsverfahren soll in der kommenden Woche erstmals im Plenum debattiert werden. Ob er Chancen auf eine Mehrheit hat, ist offen. Die SPD-Abgeordnete Wegge sagte der F.A.Z., sie rechne damit, dass der Antrag nach der Debatte wahrscheinlich in die Ausschüsse verwiesen werde.
    Mehr als 40 Grünen-Abgeordnete legten zudem einen Alternativantrag vor. Sie wollen zunächst Gutachter beauftragen lassen, um die Erfolgsaussichten eines AfD-Verbotsantrags zu prüfen.

    Viele sind skeptisch bezüglich eines AfD-Verbotsverfahrens - auch Kanzler Scholz

    Zahlreiche Experten sowie Parteienvertreter äußerten sich bereits ablehnend oder skeptisch. Auch Bundeskanzler Scholz (SPD) sprach sich zuletzt gegen ein AfD-Verbotsverfahren zum jetzigen Zeitpunkt aus. Er und andere Kritiker warnen, dass das Verfahren sehr langwierig werde könne und der Ausgang offen wäre. Zudem gibt es Bedenken, eine Partei mit hoher Wählerzustimmung zu verbieten. Es könne auch eine Art Märtyrer-Effekt entstehen, der der AfD letztlich nutzen würde, hieß es.
    Bundestagsvizepräsidentin Göring-Eckardt indes verteidigte das Vorgehen. Die Grünen-Politikerin warb sogar dafür, den Antrag noch vor der Bundestagswahl zu beschließen. Der Bundestag sollte dadurch Verantwortung für den Schutz der Demokratie übernehmen, sagte die Grünen-Politikerin dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Die AfD hetze immer offener gegen Menschen, die nicht in ihr Weltbild passten und greife den Rechtsstaat aggressiv an.

    CDU-Politiker Wanderwitz verteidigt im Deutschlandfunk den AfD-Verbotsantrag

    Auch der Mitinitiator des Antrags, der CDU-Abgeordnete und ehemalige Ostbeauftragte Wanderwitz, verteidigte das Vorgehen. Er sagte im Deutschlandfunk, die AfD sei eine gefährliche rechtsradikale Partei, die in die Schranken gewiesen werden müsse. Es brauche nun den Mut, das Verbotsverfahren anzustoßen, auch wenn es ein Restrisiko gebe, damit vor dem Bundesverfassungsgericht zu scheitern.
    Ein Parteienverbot kann von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht beantragt werden.
    Diese Nachricht wurde am 22.01.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.