
Bislang galt dies unter anderem für die Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und von selbstbewohnten Einfamilienhäusern. Nach Angaben der Kreditanstalt für Wiederaufbau beträgt die Förderung 30 bis 70 Prozent, je nach Einkommen und Geschwindigkeit des Austauschs.
Das Heizungsgesetz sieht vor, dass jede neu eingebaute Anlage zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Die Regelungen greifen aber zunächst nur für Gebäude in einem Neubaugebiet. Funktionierende Heizungen können weiter genutzt werden.
Diese Nachricht wurde am 27.08.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.