"Wir erklären öffentlich als Kirche das Unrecht, das wir mitgemacht haben, wo wir schuldig geworden sind. Wir erklären öffentlich unsere Schuld daran, für das Mitgehen bei der Verurteilung von Pfarrer Friedrich Klein nach dem Nazi-Paragrafen 175, der vor 85 Jahren durch die Nationalsozialisten verschärft worden ist."
Erklärt der Berliner Bischof Christian Stäblein nicht nur im Gedenkgottesdienst, sondern unmittelbar vorher gegenüber Pressevertretern in der Immanuel-Kirche Berlin-Prenzlauer Berg.
"Es gab kein Abhängigkeitsverhältnis"
Hier war Friedrich Klein seit 1935 Pfarrer. Obwohl NSDAP-Mitglied, setzte er sich mehr und mehr für die Bekennende Kirche ein. Im Juni 1941 wurde Klein zum Militärdienst nach Potsdam eingezogen. Auf dem täglichen Weg dorthin lernte er den Offiziersanwärter Karl-Heinz Scheuermann kennen. Der war damals 19 Jahre alt, also vor dem Gesetz noch minderjährig. Es kam mehrfach zu sexuellen Handlungen in Kleins Pfarr-Wohnung, laut Klein einvernehmlich, laut Scheuermann unter erheblichem Alkoholeinfluss. So die Gerichtsakten.
Der Theologe Holger Schnell hat im Auftrag der Landeskirche versucht, den Fall zu rekonstruieren. Soviel scheint sicher: Der minderjährige Scheuermann stand in keinem Abhängigkeitsverhältnis zum Pfarrer. Denn das wäre selbst nach heutigem Strafrecht justitiabel.
"Nein. Ganz sicherlich nicht. Das kann man ausschließen. Es gab kein dienstliches Abhängigkeitsverhältnis. Der Karl-Heinz Scheuermann war kein Schutzbefohlener von Friedrich Klein. Klein wurde ja auch nicht als Pfarrer angeklagt. Er war zu der Zeit Militärangehöriger. Er wurde als Soldat von einem Militärgericht angeklagt. Scheuermann war auch Soldat, aber in einer anderen Einheit. Es gab kein dienstliches Verhältnis. Hätte er diese Taten als Pfarrer begangen, die ihm zur Last gelegt wurden, dann wäre er vor ein ziviles Gericht gekommen."
"Die Kirche hat die Diskriminierung lange mitgemacht"
Zu dem Prozess vor einem Militärgericht kam es, weil die beiden Männer denunziert wurden. Klein wurde zu drei Jahren Haft verurteilt. Die Kirche folgte der NS-Justiz. Im Februar 1943 beschloss das Evangelische Konsistorium der Mark Brandenburg mit Schreiben an Pfarrer Klein:
"Sie haben den Anspruch auf sämtliche Dienstbezüge und auf Versorgung, sowie die Befugnis, die Amtsbezeichnung zu führen, und die Rechte des geistlichen Standes verloren."
77 Jahre später erst hat die Landeskirche nun ihren ehemaligen Amtsbruder rehabilitiert. Bischof Christian Stäblein.
"Es ist eine öffentliche Erklärung auf einem Themenfeld, auf dem die Kirche lange, lange die Diskriminierung mitgemacht hat, nicht nur in der Zeit des Nationalsozialismus, sondern auch noch lange in den Jahrzehnten danach. Es ist das Feld der gleichgeschlechtlichen Liebe, die lange auch von uns als Kirchen diskriminiert worden ist."
Zwischen 1933 und 1945 wurden rund 50.000 Urteile nach dem Homosexuellen-Paragrafen 175 gesprochen. Rund 15.000 Verurteilte landeten in Lagern, Tausende starben, schätzt Marion Gardei, Beauftragte für Erinnerungskultur in der Berliner Landeskirche. In der ganzen EKD ist ihre Kirche nun die erste, die einen nach Paragraf 175 verurteilten Pfarrer rehabilitiert.
"Danach wurde bisher auch anderswo keine Rehabilitation durchgeführt. Es wurde keine bloße Entschuldigung gewünscht, sondern eine echte Umkehr."
Die Rechtssystematik der Nazis hat heute keine Geltung mehr
"Das hat mich auch verwundert. Ich habe auch gedacht, dass diese Themen durch sind. Ich weiß aber mittlerweile durch die Vorbereitung, dass es offensichtlich innerhalb der Kirchen teilweise noch Widerstände gibt, sich mit diesem Thema zu beschäftigen, bis heute", ergänzt Holger Schnell, der die Archive durchforstet hat.
Nach mehreren Gefängnisaufenthalten kam Pfarrer Klein in ein Strafbataillon an die Ostfront. Hier verliert sich 1944 seine Spur. 1975 wurde Friedrich Klein offiziell für tot erklärt. Soweit der historische Fall. Nur, wie würde die Kirche heute damit umgehen, wenn ein Pfarrer Sex mit einem Minderjährigen hat?
"Ich würde mich an der Stelle nicht auf die Nazirechtssystematik stützen, sondern sehr eindeutig sagen: Das ist ein aus unserer Sicht Volljähriger gewesen. Ich würde mich auf das Lebensalter und nicht auf die Rechtskonstruktion der Zeit des Nationalsozialismus stützen. Insofern stellt sich die Frage so mit Blick auf den historischen Fall nicht."
Sagt Bischof Stäblein und ergänzt, dass sich im Fall des Pfarrers Friedrich Klein zwei Themen treffen, die man trennen sollte.
"Das eine, die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Liebe. Und das andere Thema, das uns in den letzten Jahren enorm beschäftigt, der Missbrauch in der evangelischen und in der katholischen Kirche. Selbstverständlich ist das Missbrauchsthema eines, das uns besonders auf der Seele liegt und wo wir besonders um Aufklärung ringen. Es ist ganz wichtig, diese beiden Themen im Blick zu haben, sie an dieser Stelle nicht zu vermischen."
Die Konsequenzen für die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-Schlesische Oberlausitz: Es soll nach weiteren Fällen geforscht werden; und es soll erstmals eine eigene Anlaufstelle für Homosexuelle geschaffen werden, die sich von der Kirche diskriminiert und benachteiligt fühlen.