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Geflüchtete aus der Ukraine
Aufenthaltserlaubnis bis März 2025 verlängert

Die Aufenthaltserlaubnis für Geflüchtete aus der Ukraine, die in Deutschland Schutz erhalten haben, ist bis zum 4. März 2025 verlängert worden. Einer entsprechenden Verordnung des Bundesinnenministeriums hat der Bundesrat zugestimmt.

    Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD)
    Bundesinnenministerin Faeser verspricht den Geflüchteten aus der Ukraine weiter Sicherheit in Deutschland. (Kay Nietfeld/dpa)
    Die Betroffenen müssen damit nicht einzeln einen Antrag bei den Behörden stellen. Grundlage für die Verlängerung des vorübergehenden Schutzes, der ansonsten im März kommenden Jahres ausgelaufen wäre, ist ein Beschluss der EU-Mitgliedstaaten.
    Innenministerin Faeser erklärte, wer vor dem mörderischen Krieg des russischen Präsidenten Putin fliehen musste, werde in Deutschland auch weiter in Sicherheit sein und Zugang zu Bildung und zum Arbeitsmarkt haben.
    Diese Nachricht wurde am 24.11.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.