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Aufstiegs-BAföG
Die Weiterbildung für Erwerbstätige wird attraktiver

Ab 1. August gelten neue Regelungen beim Aufstiegs-Bafög – der Förderung für berufliche Fortbildungen. Die Zuschüsse seien erhöht wurden, sagte Mario Patuzzi vom Deutschen Gewerkschaftsbund im Dlf. Ein Problem sei jedoch, dass immer weniger Erwerbstätige berufsbegleitend eine Fortbildung aufnehmen.

Mario Patuzzi im Gespräch mit Kate Maleike |
Eine Optikerin schleift die Raender eines Brillenglases, Deutschland.
Mit der Meisterprüfung im Augenoptiker-Handwerk können sich Augenoptikerinnen selbstständig machen - für die Vorbereitung gibt es staatliche Förderung (picture alliance / Blickwinkel)
Berufliche Veränderungspläne und Gedanken, sich weiterzubilden, dürften in den letzten Monaten gerade auch wegen der Coronakrise bei vielen Arbeitnehmern und -nehmerinnen entstanden sein. Für solche Pläne gibt es staatliche Unterstützung – durch das sogenannte Aufstiegs-BAföG, das frühere Meister-BAföG.
Das fördert die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse wie Meister/in, Fachwirt/in, Techniker/in, Erzieher/in oder Betriebswirt/in. Der angestrebte berufliche Abschluss muss dabei über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Häufig ist daher eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung für die Prüfungszulassung zur Fortbildungsprüfung.
Beim Aufstiegs-Bafög gelten ab dem 1. August neue Regeln, die es sich zu kennen lohnt. Darüber sprach der Deutschlandfunk mit Mario Patuzzi. Er leitet beim Deutschen Gewerkschaftsbund das Referat für Grundsatzfragen für Berufsbildung.
Kate Maleike: Kurz gefragt, was sind denn die wichtigsten Neuerungen, Veränderungen beim Aufstiegs-BAföG?
Mario Patuzzi: Nun, beim Aufstiegs-BAföG sind nun alle Fortbildungsstufen förderbar. Das heißt, man kann nicht mehr nur eine Fortbildung gefördert bekommen, sondern mehrere. Zudem ist der Zuschuss zum Maßnahmebeitrag erhöht worden. Und für uns ganz besonders erfreulich, der Beitrag zum Lebensunterhalt, der wird zum Vollzuschuss. Das gilt auch im Übrigen, wenn man Kinder hat, für die gibt es auch noch Unterhaltsbeiträge, auch diese Beiträge werden zum Vollzuschuss, das heißt, man muss dafür kein Darlehen mehr aufnehmen.
Maleike: Das heißt, es gibt unter dem Strich mehr Geld. Können wir mal ein Beispiel durchrechnen? Sagen wir mal, ich bin Optiker und möchte die Optiker-Meisterschule machen. Mit wie viel Geld kann ich jetzt rechnen?
Bis 750 Euro Förderung monatlich – plus Extras
Patuzzi: Da können Sie zum einen damit rechnen, dass Sie für den Lebensunterhalt, wenn Sie das in Vollzeit machen, dass Sie da je nachdem zwischen 600 und 750 Euro gefördert bekommen. Da wird immer noch ein bisschen auch Einkommen und Vermögen mit eingerechnet und dann abgezogen, aber damit kommt man schon mal ganz gut durch. Wenn Sie Kinder haben, bekommen Sie auch 235 Euro monatlich je Kind. Und, wenn Sie verheiratet sind, bekommen Sie auch noch mal für den Ehepartner 235 Euro. Kinderbetreuung, wenn Sie eine brauchen, insbesondere, wenn Sie alleinerziehend sind, da bekommen Sie auch noch einen Zuschuss von 150 Euro. Also summa summarum können Sie, sage ich mal, ganz gut durchkommen. Und Sie haben ja noch die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. Da ist es so, dass Sie die Hälfte als Zuschuss bekommen und für die andere Hälfte können Sie, wenn Sie wollen, ein Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau aufnehmen.
"Befristete Teilzeit" – ein Weg in die Fortbildung
Maleike: Heute kam die Meldung, dass die Zahlen für das allgemeine BAföG deutlich mit 6,4 Prozent zurückgegangen sind. Beim Aufstiegs-BAföG hat das Statistische Bundesamt kürzlich gemeldet, dass es 167.000 Geförderte in 2019, das ist so ungefähr die Zahl aus dem Jahr 2018. Läuft das also aus Ihrer Sicht zufriedenstellend oder was könnte man noch verbessern, damit die Zahl derjenigen, die gefördert werden, sich noch erhöht?
Patuzzi: Erst mal ist es gut, dass das Aufstiegs-BAföG nicht wie das BAföG eine Sozialleistung ist oder umgekehrt: Das BAföG müsste eigentlich zu einer Bildungsförderleistung ausgebaut werden. Aber es gibt tatsächlich noch Spielraum. Wenn wir die Auswertungen des Statistischen Bundesamtes richtig interpretieren, nehmen immer weniger Erwerbstätige berufsbegleitend eine Fortbildung auf – und dafür war ja das Gesetz eigentlich mal gemacht worden. Wir vermuten, dass Erwerbstätige vor immer größeren Schwierigkeiten stehen, wie sie ihre Arbeit und dann eben eine mögliche Fortbildung in Einklang bringen können.
Und wir sehen da die Notwendigkeit, um mehr Beschäftigten, Erwerbstätigen auch den Weg in eine Fortbildung auch zu ebnen, dass wir darüber nachdenken müssen, sozusagen bei sogenannten Teilzeitmaßnahmen, die ja für Erwerbstätige auch gedacht sind, da auch einen Lebensunterhalt zu fördern, unter der Voraussetzung auch, dass Arbeitgeber und Beschäftige hier auch eine befristete Teilzeit vereinbaren, mit dem Zweck, eine Fortbildung zu ermöglichen. Da glauben wir, dass wir für die Beschäftigten auch eine berufliche Fortbildung attraktiver machen können, denn der überwiegende Teil der Geförderten im Aufstiegs-BAföG ist unter 30 Jahre alt.
"Wir empfehlen eine Beratung face to face"
Maleike: Wer denn jetzt plant, sich beruflich weiterzubilden, wie sollte er oder sie Ihrer Meinung nach vorgehen, welchen Tipp hätten Sie und welchen zeitlichen Vorlauf muss man auch mitberechnen, weil wenn man Anträge stellt, muss man unter Umständen länger warten.
Patuzzi: Nein, muss man eigentlich nicht. Die Anträge können Sie relativ unbürokratisch beim jeweiligen Ausbildungsförderamt auch stellen, die finden Sie auch im Internet ganz gut. Wo Sie sich tatsächlich beraten lassen sollten, das ist die Frage, welche Fortbildung Sie machen möchten. Da lohnt sich tatsächlich nicht nur ein Blick ins Internet, sondern da empfehlen wir tatsächlich auch eine Beratung face to face. Das schadet nie und ist in der Regel auch gut, um dann am Ende zu wissen, was da auf einen zukommt. Die Kammern, aber auch Bildungsanbieter können so eine Beratung leisten. Und es gibt mittlerweile auch bei den Agenturen für Arbeit sozusagen auch Weiterbildungsberatungen, auch dahin kann man sich wenden.
Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.