Finanzdienstleister wie Banken und Versicherungen spielen eine wichtige Rolle in der Bekämpfung der Geldwäsche: Sie müssen ihre Kunden kennen, damit sie entsprechende Verdachtsmeldungen an die Ermittlungsbehörden weitergeben können. Da gibt es internationale Empfehlungen, Richtlinien der EU, die dann wieder in den einzelnen Staaten umgesetzt werden müssen. Und schließlich noch die diversen Behörden - sei es die europäische oder die deutsche Bankenaufsicht oder das Finanzministerium.
Das alles muss unter einen Hut gebracht werden, deshalb wünscht sich Thorsten Höche, Chefjustiziar des Bundesverbands deutscher Banken, mehr als eine Richtlinie:
"Verordnung wäre unmittelbar rechtlich bindend für alle Beteiligten, und das wäre eben eine große Chance, Dinge noch mal stärker zu vereinheitlichen, auch stärker zu akzentuieren. Und gerade was den bürokratischen Teil der Geldwäschebekämpfung angeht, also das Identifizieren von Kunden, da einheitliche Vorgaben - das wäre eine große Erleichterung."
Beurteilung von Verdachtsfällen zum Teil schwierig
Für Aufsehen hatte zuletzt der Geldwäscheskandal bei der Danske Bank geführt. Der strahlte auf die Deutsche Bank aus, weil die als Korrespondenz-Bank viele Zahlungen für die Danske Bank abgewickelt hatte. Sie hätte dies frühzeitig melden müssen, werfen die Ermittler der Deutschen Bank vor. Doch das sei schwierig für eine solche Korrespondenzbank, meint Höche:
"Wenn Sie Korrespondenzbank sind und Sie kennen den Kunden auf beiden Seiten des Geschäfts nicht, weil ihre Korrespondenzpartner die Kundenbeziehung haben, haben Sie eine ganz schmale Basis für die Beurteilung von Verdachtsfällen. Das ist anders, als wenn sie den Kunden direkt am Schalter stehen haben: Sie haben seine Daten, Sie können unmittelbar abgleichen, wie die Transaktion im Verhältnis zu seinem wirtschaftlichen Hintergrund steht. Und das macht natürlich auch die Situation unterschiedlich, wenn es um die Verdachtsfindung dann geht."
Zahl der Meldungen seit 2008 verfünfzehnfacht
Die Banken gehen vorsichtshalber deshalb dazu über, mehr Verdachtsfälle zu melden. Waren das 2008 noch etwa 5.000 Fälle, so zählte die beim Zollkriminalamt angesiedelte Zentralstelle für Finanzuntersuchungen im vergangenen Jahr mehr als 77.000 Verdachtsmeldungen.
Dieser Anstieg hat auch einen Grund: Die Geldwäsche-Beauftragten der Geldhäuser seien sehr vorsichtig geworden, sagt der Chefjustiziar des Bankenverbands. Denn das Bußgeld kann bis zu einer Million Euro betragen, wenn dem Geldwäschebeauftragten Vorsatz nachgewiesen ist - und dieses Risiko ist nicht versicherbar. Nächste Woche wird im Bundestag die Umsetzung der jüngsten EU-Richtlinie diskutiert, da wünscht sich Höche Nachbesserungen:
"Die stehen schon unter einem massiven Druck, unter Bußgeldandrohung aus dem Geldwäschegesetz, auch der Straftat der Geldwäsche, und da würden wir uns schon erhoffen, dass man diesen Druck nicht überspannt. Und auf der anderen Seite auch die Möglichkeit gibt, dass - wenn eine Meldung gemacht wird nach dem Geldwäschegesetz - man dann auch sicher von der Strafverfolgung befreit wird."
Im Zweifel für den Zweifel
So aber melden die Banken lieber mehr als weniger - doch 2018 kam es nur in zwei Prozent der Fälle zu Anklagen, Urteilen und Strafbefehlen wegen Geldwäsche. Wie viele der Verdachtsmeldungen zu Anzeigen oder Urteilen wegen Betrugs führten, das erfahren die Banken dann nicht mehr. Doch eine Rückmeldung der Ermittlungsbehörden könnte ihnen helfen, ihre Systeme besser auszurichten.