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Ausblick
Effekte der Mietpreisbremse

Mietsteigerungen um 20, 30 oder gar 40 Prozent - in manchen Regionen war das bisher bei Neuvermietungen Standard. Doch mit dem Reibach am Mieter soll bald Schluss sein - wenn die Mitpreisbremse kommt. Mieterbund und Eigentümerverband bewerten das Vorhaben naturgemäß unterschiedlich.

Von Stefan Maas |
    Eine Frau hält ein Telefon und einen Mietvertrag in den Händen.
    Bei Neuvermietungen kann die Miete nur begrenzt angehoben werden. (picture-alliance / dpa-ZB / Jens Kalaene)
    Wenn das Gesetz in Kraft tritt, haben die Länder fünf Jahre Zeit. In diesem Zeitraum - bis zum Jahr 2020 – sollen sie nach festgelegten Kriterien Regionen bestimmen, in denen sie die Wohnungssituation als problematisch ansehen. Dort können sie einmalig für fünf Jahre die Mietpreisbremse verhängen. Die hat zur Folge, dass die Miete bei einer Neuvermietung nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf.
    "Wir sind froh, dass jetzt endlich die Mietpreisbremse kommen wird", sagt Ulrich Ropertz, der Geschäftsführer des Deutschen Mieterbundes. Gibt aber auch zu: "Wir hätten uns als Mieterbund die Mietpreisbremse schärfer gewünscht, als sie jetzt wohl Gesetz wird."
    Flächendeckend hätte sie greifen sollen, nicht nur in bestimmten Regionen und Stadtteilen. Sie gilt auch nur für Bestandsimmobilien. Neubauten sind von der Mietpreisbremse ausgenommen. Nicht nur bei der Erstvermietung, sondern grundsätzlich. Vorausgesetzt, sie sind nach dem Termin der Kabinettsbefassung genehmigt worden – also Oktober 2014. Nicht gut, sagt Ropertz. Und noch etwas fehle der jetzt geplanten Mietpreisbremse: Es gebe keine Sanktionsmöglichkeiten für Vermieter, die sich nicht an die Regeln hielten.
    "Vorgesehen ist es, dass wer während des Mietverhältnisses die überhöhte Miete kritisiert, rügt, wie es der Gesetzgeber schreibt, dass von diesem Zeitpunkt an der Mieter die überhöhte Miete nicht mehr zahlen muss. Wenn er aber bereits in der Vergangenheit ein halbes, ein dreiviertel oder ein Jahr lang die überhöhte Miete gezahlt hat, dann kann der Vermieter dieses Geld behalten. Das ist eine Einladung, es erst einmal zu versuchen mit einer überhöhten Miete."
    Ungewisse Auswirkungen
    Der deutsche Mieterbund ist bei weitem nicht der einzige, der mit Kritik an der Mietpreisbremse nicht geizt. Bei einer Expertenanhörung des zuständigen Bundestagsausschusses Anfang Dezember zeigte sich, der Nachbesserungsbedarf ist groß. Zum Beispiel bei der Frage, wie die ortsübliche Vergleichsmiete festgesetzt wird, weil es nicht überall qualifizierte Mietspiegel gibt. Kai Warnecke, der Hauptgeschäftsführer vom Eigentümerverband Haus und Grund, hat ein viel grundsätzlicheres Problem mit der Mietpreisbremse:
    "Die Marktmiete wird in den ausgewiesenen Gebieten damit ausgehebelt. Und insofern ist es vor allem eine Schädigung der privaten Eigentümer, die mit über 80 Prozent aller Wohnungen in Deutschland dazu beitragen, dass der Wohnungsmarkt funktioniert."
    Weil nur sehr umfassende Modernisierungen von der Mietpreisbremse ausgenommen sind, fürchtet Warenecke, das Gesetz werde Auswirkungen haben auf die Bereitschaft von Vermietern, ihre Immobilien zu renovieren.
    "Die Millionen privater Eigentümer, die kleine Modernisierungen vornehmen, werden das in Zukunft nicht mehr machen, weil sie im Anschluss die Miete überhaupt nicht anpassen können, was zumindest im kleinen Rahmen erforderlich wäre."
    Ulrich Ropertz vom Mieterverband widerspricht: "Also nach geltender Rechtslage kann der Vermieter elf Prozent der Modernisierungskosten auf die bisherige Miete aufschlagen. An dieser Regelung ändert sich bis auf weiteres nichts."
    Auch wenn der Vermieter modernisiere und die Miete dadurch über der ortsüblichen Vergleichsmiete liege, könne er von neuen Mietern weiter diese Miete fordern.
    Eines aber werden Vermieter zukünftig nicht mehr von ihren Mietern fordern können: Dass sie den Makler bezahlen, auch wenn der Vermieter ihn beauftragt hat. Mit dieser Praxis soll Schluss sein. Gelten soll: Wer bestellt, bezahlt.