Mehr als ein Dutzend Windräder dreht sich in Sichtweite von Fritz Clausens Wohnhaus. Den 69-Jährigen stört das nicht. Der Landwirt aus Schwesing hat in den 1990er-Jahren kräftig mitgeholfen, dass die Windkraft an der Schleswig-Holsteinischen Nordseeküste Fuß fassen konnte. Zusammen mit 19 anderen Anwohner*innen gründete er hier, auf dem platten Land nahe Husum, einen Bürgerwindpark mit elf Anlagen.
"Wir haben gesehen, dass das eine Chance ist. In der Landwirtschaft ein zweites Standbein zu bekommen. Also, die Windkraftflächen werden ja verpachtet an die Gesellschaft. Und da wird ein Preis für gezahlt. Und den hat der Landwirt dann zur Verfügung um – ich sag mal platt – Rechnungen zu bezahlen oder sich besser zu etablieren."
1998 gingen die ersten Anlagen in Betrieb. Das damals gültige Stromeinspeisungsgesetz garantierte eine feste Vergütung von 16,79 Pfennig pro erzeugter Kilowattstunde. Als die rot-grüne Koalition 2000 in Berlin das Erneuerbare-Energien-Gesetz, kurz EEG verabschiedete, stieg diese Vergütung auf 17,8 Pfennig pro Kilowattstunde. Für die Windmüller*innen bedeutete dies vor allem eines: Planungssicherheit.
Berthold Hahn ist Koordinator für Windenergie am Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik in Kassel. Das EEG von 2000 sei ein "genialer Schachzug" gewesen, um die Windenergienutzung in ganz Deutschland voranzubringen, sagt Hahn:
"Das heißt zum einen eine technologische Entwicklung. Und das andere natürlich auch eine Entwicklung in Sachen Ausbau der Windenergie. Das heißt, mehr Einspeisung. Also größere Anteile an der Stromversorgung. Und als dritten Punkt eben auch ein Rückgang der Stromerzeugungskosten."
Die Investitionskosten von umgerechnet rund zwölf Millionen Euro für die Anlagen hat der Bürgerwindpark von Schwesing bereits 2010 wieder refinanziert. Die Einnahmen wurden auch genutzt, um alte Anlagen im Laufe der Jahrzehnte gegen neuere und modernere auszutauschen.
Dieses sogenannte Repowering war in der Windkraftbranche lange bewährte Praxis. Durch den technischen Fortschritt lässt sich mit weniger Anlagen eine deutlich höhere Strommenge produzieren. Doch die Bedingungen für das Repowering werden immer schwieriger. Die Genehmigungsverfahren ziehen sich zunehmend in die Länge und betragen häufig mehrere Jahre. Auch die Abstandsregelungen haben sich vielerorts geändert. Anderswo kommt der Naturschutz dazwischen, wie sich auch im Bürgerwindpark von Schwesing zeigt. Hier wurden neun Altanlagen durch sechs modernere ersetzt. Lediglich zwei Windräder sind vom Beginn übriggeblieben und weiterhin am Netz. Fritz Clausen:
"Ungefähr 800 Meter von uns entfernt, das ist ein Seeadlerhorst. Und das ist natürlich ein Kriterium, was schwerwiegend ist um repowern zu können."
In wenigen Wochen endet die 20-jährige Festvergütung für den Windstrom
Die dünne Moosschicht am weißen Turm macht deutlich, dass die zwei Anlagen nicht mehr die jüngsten sind. Doch technisch könnten die 1998 in Husum gebauten Windräder ohne Probleme noch viele Jahre weiterlaufen, sagt der Geschäftsführer des Bürgerwindparks, Fritz Clausen.
"Ist eine robuste Technik, die wir hier haben. Wir haben dann so ein bisschen nachgeholfen mit so einem Ölzusatz, was sehr gut ist; ist eine alte Dame, die tut weiter ihren Dienst. Wir haben 2009 einen Getriebewechsel gemacht. Seitdem läuft sie einwandfrei."
Betriebswirtschaftlich mache der Weiterbetrieb allerdings nur wenig Sinn. Denn in wenigen Wochen endet die 20-jährige Festvergütung für den Windstrom. Doch auf dem freien Markt sind die Preise in diesem Jahr vor allem durch die Corona-Pandemie in den Keller gegangen. Die derzeit etwa 3 Cent je Kilowattstunde reichten nicht, um die laufenden Kosten zu decken, sagt Fritz Clausen.
"Da sind die Versicherung, da sind die Pachten, da sind Wartung… Und das Einspeisen ist begrenzt und die anderen Sachen müssen fort bezahlt werden."
In ganz Deutschland endet für Tausende Anlagen in naher Zukunft die 20-jährige Festvergütung, die das EEG 2000 geschaffen hat.
Wie viele der Rotoren sich auf dem freien Strommarkt behaupten können, ist fraglich. Hermann Albers ist Präsident des Bundesverbands Windenergie. Er fordert schon länger die Politik zum Handeln auf. Das bedeutet vor allem bessere Bedingungen zu schaffen für den Austausch alter Anlagen. Und dort, wo dies nicht möglich ist, eine befristete Übergangsfinanzierung zu schaffen.
"Es geht immerhin darum, dass wir in den kommenden vier Jahren 16 Gigawatt, also 16.000 Megawatt Windkraftleistung, verlieren. Das ist fast ein Drittel des Bestandes! Und insofern glaube ich, müssen Politik, Gesellschaft genau wie die Branche ein Interesse daran haben, dass diese Kapazitäten für den Klimaschutz erhalten werden. Und natürlich trotzdem noch ein dynamischer Zubau stattfindet."
"Unser Projekt Energiewende wird einfach schwer"
Tatsächlich ist der Ausbau der Windenergie in den letzten Jahren in Deutschland fast zum Stillstand gekommen. Im letzten Jahr wurden bundesweit 325 Anlagen an Land mit einer Gesamtleistung von knapp 1,1 Gigawatt installiert. Dies entspricht etwa der Leistung eines großen Kohlekraftwerks.
Zwar scheint der Ausbau langsam wieder in Gang zu kommen, trotzdem ist fraglich, ob die Bundesrepublik ihre Zubauziele erreichen wird. Binnen der nächsten zehn Jahre müssten jährlich Anlagen mit einer Leistung von fünf Gigawatt neu ans Netz gehen, rechnet der Kasseler Windenergieexperte Bernhard Hahn vor. Wenn gleichzeitig in den nächsten Jahren viele Altanlagen vom Netz gingen, gebe es ein Problem.
"Das heißt, unser Projekt Energiewende wird einfach schwer. Unabhängig jetzt mal von der betriebswirtschaftlichen Situation des einzelnen Betreibers."
Neuen Schwung in die Energiewende soll eine Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetz bringen. Ende September skizzierte Bundeswirtschaftsminister Altmaier in einer Pressekonferenz die wichtigsten Leitlinien des Gesetzesentwurfs. Sichtlich zufrieden hielt er einen Stapel Papier in die Kameras.
"Das ist die größte inhaltliche Veränderung, die es seit Jahren in diesem Bereich gegeben hat. Genau genommen seit 2014. Und wir haben mit dieser Veränderung die Weichen gestellt für eine moderne, bezahlbare aber eben auch wirksame Energiewende."
Mit der EEG-Novelle will der CDU-Politiker den Anteil der Erneuerbaren Energien an der Stromproduktion Deutschland bis 2030 auf 65 Prozent steigern. Dafür sollen sowohl die Windkraft als auch die Solarenergie ausgebaut werden. Auch auf die sogenannten ausgeförderten Anlagen ging Altmaier an diesem 23. September ein, jene Windräder, die nach 20 Jahren den Anspruch auf Festvergütung verlieren.
"Wir wollen natürlich, dass alle diese Anlagen, sofern sie einwandfrei funktionieren und einen Beitrag zur Energiewende leisten können, dass diese Anlagen erhalten bleiben. Das heißt, sie können entweder ersetzt werden durch neue Anlagen im Zuge von Repowering. Damit können wir die Menge der Volllaststunden und des produzierten Stroms signifikant erhöhen. Und wo dieses Repowering aus planungsrechtlichen Gründen oder aus Gründen der Akzeptanz nicht möglich ist, haben wir ein Interesse daran, dass diese Anlagen weiterhin am Netz bleiben. Das führt dazu, dass wir sowohl für die kleinen PV-Dach-Anlagen wie auch für Windanlagen, die nicht für die Direktvermarktung in Betracht kommen, Lösungen anbieten werden."
In der Windkraftbranche nährte diese Ankündigung die Hoffnung, dass das Problem auf höchster politischer Ebene erkannt worden sei. Erst Recht, als der Bundeswirtschaftsminister Mitte Oktober einen Runden Tisch mit den Vertretern der Parteien und der Branche einberief und anschließend verkündete, dass der Weiterbetrieb der Altanlagen gesichert werden solle, um die deutschen Klimaschutzziele zu erreichen.
Altmaiers Gesetzesentwurf ging in den Deutschen Bundestag. Doch in den letzten Wochen stockte das parlamentarische Gesetzesverfahren zur Reform des EEG. Einer der Gründe sei der Streit über den Umgang mit den Altanlagen, sagt Johann Saathoff, Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für die EEG-Reform.
"Also, nach meiner Vorstellung wäre ein faires Modell, einen Preis zu finden, zu dem die Anlagen weiter betrieben werden können, der ist wahrscheinlich auch regional noch ein bisschen unterschiedlich."
Saathoff ist SPD-Bundestagsabgeordneter im Wahlkreis Aurich-Emden – einer Hochburg der Windenergie.
"Bei uns in der Region liegt das irgendwo bei drei bis dreieinhalb Cent. Liegt die tatsächliche Einspeisevergütung – also der Marktpreis – niedriger – dann bekommen die Anlagenbetreiber die Differenz zu diesem Preis. Liegt er aber höher, zum Beispiel bei vier bis fünf Cent, dann zahlen sie auch in die EEG-Umlage zurück. Sodass die Bürgerinnen und Bürger darüber auch entlastet werden können." (ab 2:20)
So solle sichergestellt werden, dass Anlagen nach dem Ende der Förderung nicht zurückgebaut werden. Unterstützung erhält Saathoff von den Grünen. Jener Partei, mit der die Sozialdemokraten 2000 das EEG verabschiedeten.
"Also, ich sage mal so, der Strommarkt ist sowieso kein freier Markt", sagt Ingrid Nestle, energiewirtschaftliche Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion. Für die fossilen Energieträger falle in Deutschland ein vergleichsweise niedriger CO2-Preis an mit Blick auf die Klimaschäden, die Öl, Gas und Kohle verursache, so Nestle.
"Und zu sagen, wir geben da ein kleines Übergangsgeld rein, damit die Windräder dann noch da sind, wenn wir sie dringend brauchen. Und wenn sie sich wahrscheinlich auch gut refinanzieren lassen. Das ist aus meiner Sicht keine unbillige Subvention!"
Martin Neumann steht solchen Plänen skeptisch gegenüber. Der energiepolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion betont: Wenn es eine vorübergehende Anschlussfinanzierung für die ausgeförderten Anlagen geben solle, dann müsse dies "unter ganz klaren Bedingungen stattfinden!"
Neumann mahnt neben einem stärkeren Repowering und der Direktvermarktung auch einen Bürokratieabbau an, um Windkraftprojekte schneller zu genehmigen.
"Ich sage mal, nach 20 Jahren jetzt plötzlich zu merken, dass die 20 Jahre um sind, das halte ich schon für sehr problematisch."
Deutlicher formuliert es Joachim Pfeiffer, der energiepolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Er fordert, dass nach 20 Jahren Schluss sein müsse mit der "Subventionsmentalität". Die Lösung liege "nicht in der Planwirtschaft, dass wir im EEG genau festlegen, wer was wie wann was zu installieren hat. Diese Tonnenideologie und Mengenideologie, die ist schon einmal historisch gescheitert."
Pfeiffer gibt sich trotzdem zuversichtlich, dass sich die Union noch mit der SPD einigen und die EEG-Reform noch kurz vor Weihnachten durch die Abgeordneten verabschiedet wird. Er rechnet nicht damit, dass es nach dem Ende der 20-jährigen Förderung zu einem Einbruch bei der Stromproduktion aus Windkraft kommen wird. Der Unionspolitiker verweist nicht nur auf die Möglichkeiten des Repowerings – also den Austausch von alten gegen neue moderne Windräder –, sondern auch auf die gestiegenen Möglichkeiten, ausgeförderte Anlagen über so genannte PPAs – Abkürzung für Power Purchase Agreements – über den freien Markt weiterlaufen zu lassen. "Und da gibt es viele Unternehmen, die dieses anbieten, im Moment auch abschließen. Und deshalb müssen die überhaupt nicht vom Netz gehen, zwingend. Sondern es gibt intelligente Lösungen."
"Die Anlagen, die jetzt aus der Förderung fallen, nach 20 Jahren Förderung, die sind natürlich auch besonders", sagt Daniel Wragge. Er leitet die politische Kommunikationsabteilung der European Energy Exchange AG, der Betreiber der Europäischen Strombörse in Leipzig.
"Zum ersten konnten sich diese Anlagenbetreiber natürlich darauf vorbereiten. Denen war klar: Irgendwann hat die Förderung ein Ende. Die haben sich refinanziert, die können jetzt am Markt agieren! Und das ist auch in den letzten Monaten stark praktiziert worden. Das heißt, wenn wir uns angucken, es gibt sogenannte Direktvermarkter, also Firmen, die sich spezialisiert haben, Altanlagen einzusammeln und in Zukunft ohne Förderung zu vermarkten. Da gibt es eine ganze Reihe davon, das funktioniert!"
Das EEG habe seinen Zweck erfüllt und die Erneuerbaren Energien zur Marktreife geführt. Die Kosten für die Erzeugung von Wind- und Solarstrom seien inzwischen sehr niedrig, zudem profitiere der Ökostrom von der verpflichtenden Einspeisung ins Stromnetz. Eine mehrjährige Übergangsfinanzierung für ausgeförderte Anlagen, wie sie die Windkraftlobby fordert, lehnt die Europäische Strombörse in Leipzig ab. Daniel Wragge:
"Ein zentraler Aspekt, den man da beachten muss, ist der Vertrauensschutz. Es gibt viele Unternehmen, die haben in den letzten Monaten diese Altanlagen eingesammelt und wollen die jetzt vermarkten. Das heißt, diese Unternehmen werden natürlich jetzt vor den Kopf gestoßen. Die werden jetzt damit konfrontiert, dass es jetzt möglicherweise eine Anschlussvergütung gibt. Dann hätte man sich die Mühe nicht machen müssen bzw. die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung wäre gegebenenfalls eine andere."
Auf dieses Argument verweist auch das Bundeswirtschaftsministerium, das nichts von einer Anschlussförderung hält und die Vermarktungsmöglichkeiten außerhalb des EEG betont.
Der freie Markt kann nur einen Teil der wegfallenden Festvergütung abfedern
Ralf Hendricks hofft, dass dies noch nicht das letzte Wort bleibt. Hendricks begleitet die Errichtung und den Betrieb von Bürgerwindparks in ganz Deutschland. Seit zwei Jahren ist er an der Seite von Fritz Clausen auch betriebswirtschaftlicher Geschäftsführer des Bürgerwindparks Schwesing an der Schleswig-Holsteinischen Nordseeküste. In dieser Zeit hat sich Hendricks viele Gedanken darüber gemacht, was mit den zwei Altanlagen geschehen könnte, für die in wenigen Wochen die Festvergütung ausläuft.
"Also, wir hatten uns mal Ende 2019 ein Angebot zuschicken lassen. Da hätten wir die Anlagen zwischen 3,8 bis 4,2 Cent je Kilowattstunde vermarkten können. Das wäre natürlich super gewesen. Das ist genau in dem Bereich, wo auch die Fachagentur Wind eine Studie mal angestellt hat: Welche Anlagenklassen brauchen welche Stromvermarktungsgebühren, damit sie wirtschaftlich betrieben werde können?"
Ralf Hendricks und Fritz Clausen ahnten damals noch nicht, dass die Strompreise schon wenige Monate später insbesondere durch die Corona-Pandemie stark sinken würden. Von 3,8 bis 4,2 Cent je Kilowattstunde können sie heute durch eine Direktvermarktung nur träumen. Trotzdem haben sich die Geschäftsführer des Bürgerwindparks nahe Husum vor wenigen Tagen für eine freie Vermarktung im Rahmen eines PPA - Power Purchase Agreements - entschieden. Das enthalte deutlich höhere Risiken. Und stelle mit knapp 2,8 Cent je Kilowattstunde einen Preis in Aussicht, der nicht reiche, um die Betriebskosten der beiden in die Jahre gekommenen Windräder zu tragen.
"Denn so, wie es momentan ist, kommt der nächste Schaden oder die nächste größere Reparatur würde komplett unsere Liquidität sprengen. Und wir würden sofort rote Zahlen schreiben. Und da muss man sich dann wirklich überlegen, ob man diese Reparatur dann durchführt. Natürlich muss man da in seine Liquiditätsanalyse reinschauen. Und betrachten, macht das überhaupt Sinn? Wie viele Jahre müsste ich dann weiterbetreiben, um diesen Schaden wieder reinzuwirtschaften? Das ist schon ein sehr enges Spiel, was man da dann führt!"
Von den Tausenden Windkraftanlagen, für die in den nächsten vier Jahren die Festvergütung endet, ließe sich nur ein Teil über den freien Markt weiterbetreiben, sagt Eva Hauser, Forschungskoordinatorin im Bereich Energiemärkte am Institut für ZukunftsEnergie- und Stoffstromsysteme in Saarbrücken
"Viele Verträge, die ich gesehen habe, sind eben sehr kurzfristige Verträge. Das sind Ein-Jahres-Verträge."
Um die Unsicherheiten über die Weitervermarktung des Stroms zu mindern, rät auch Hauser zu einer Übergangsfinanzierung. So ließe sich die Gefahr eines Spontanausfalls mancher Anlage am 1. Januar mindern und Zeit gewinnen
"Wenn man kurzfristig einfach den Bestand sichert. Und dann sich einfach die Zeit nimmt, zu überlegen: Vielleicht ist es wirklich sinnvoll, auch längerfristig einen Umlagebasierten Mechanismus für kleine und Kleinstanlagen zu finden? Der dann ja auch nicht teuer ist. Ich meine, das ist etwas, was weit unter dem Preis konventioneller Stromeinspeisung liegt. Zumindest, wenn man die CO2- oder die Umweltkosten einberechnet. Was jetzt Braunkohle angeht und Kernenergie – gut, die soll jetzt auslaufen – ja sowieso."
Die Windenergie sei gemeinsam mit der Photovoltaik eine der wichtigsten Technologien zur Umsetzung der Energiewende, heißt es aus dem Bundeswirtschaftsministerium. Bis zum Jahr 2030 sehe die EEG-Novelle ein "ambitioniertes" Ausbauziel von 71 Gigawatt vor. Nur bei einem kleinen Teil der ausgeförderten Windkraftanlage rechnet das von Peter Altmaier geführte Haus mit einem Rückbau.
Große Hoffnung setzt das Bundeswirtschaftsministerium auf das Repowering. Dies sei bei rund 37 Prozent der Anlagen möglich. Durch den Austausch von alten Anlagen ließe sich die installierte Leistung fast um das Vierfache steigern. Die Möglichkeiten einer eventuellen rechtlichen Erleichterung, um dieses Vorgehen für Anlagenbesitzer schneller möglich zu machen, würden zurzeit noch geprüft.
Für Fritz Clausen bleibt die Windkraft eine Erfolgsgeschichte. Erst recht in einer Region wie der Industriearmen Schleswig-Holsteinischen Westküste.
"Sonst ist ja hier nichts. Die Werft in Husum, die ist platt. Da waren früher mal 800 Leute, die Arbeit und Brot hatten dort."
Es ist viele Jahre her, dass die Krise im Schiffbau die Husumer Werft zum Umdenken zwang und erfinderisch machte. Ab Ende der 1980er-Jahre begann man dort mit der Fertigung von Windkraftanlagen. Inzwischen ist auch dies Geschichte und die Windanlagenproduktion in Husum beendet.
Doch im Bürgerwindpark von Schwesing drehen sich weiter zwei auf Schiffswerft gebaute Räder. Ein Gutachten habe ergeben, dass die Statik bis 2038 halte, sagt Clausen. Auch wenn das Modell mit nur einem knappen Megawatt deutlich unter der Leistung der heutigen Windräder bleibt, hofft er, dass die Parteien im Bundestag noch vor Weihnachten eine Lösung finden. Und Altanlagen wie diese noch lange am Netz bleiben.
"Das ist mit Sicherheit so, weil sonst die Klimaziele nicht zu erreichen sind."