423 Klagen sind inzwischen gegen die neue Form der Studienbeihilfen beim Verwaltungsgericht in Luxemburg anhängig. Die betroffenen Grenzgängerfamilien aus Belgien, Frankreich und Deutschland wehren sich dagegen, dass sie von den Beihilfen ausgeschlossen sind, nur weil sie im Ausland ihren Wohnsitz haben. Eine davon ist Marita Z. Ihren vollständigen Namen möchte Frau Z. aus Rücksicht auf ihr Arbeitsumfeld in Luxemburg nicht nennen. Sie hat einen Sohn, der studiert, und geht leer aus. Was sie als äußerst ungerecht empfindet:
"Ich arbeite in Luxemburg, bezahle dort meine Abgaben, finanziere dadurch auch das Staatssystem, bekomme aber nicht die Leistungen, die ein Luxemburger Bürger in diesem Zusammenhang für eine gleiche Situation, sprich: Kind 24 Jahre, Student, egal wo, bekommen kann."
Luxemburg bindet die neu konzipierte Studienbeihilfe an die Residenzpflicht. Das heißt, entweder der Studierende ist Luxemburger oder - wenn er EU-Bürger ist -, muss er oder müssen seine Eltern im Großherzogtum wohnen, um in den Genuss der Beihilfe zu kommen. Der Studienort, ob im Heimatland oder im Ausland studiert wird, spielt dabei keine Rolle. Wenn die Bedingungen erfüllt sind, kann ein Studierender mit 12.000 Euro pro Jahr rechnen und zwar unabhängig vom Einkommen der Eltern. Die eine Hälfte, 6000 Euro jährlich sind ein Geschenk des Staates, die andere Hälfte wird in Form eines zinslosen Darlehens gewährt. Es geht also um viel. Auch für Marita Z. Denn das deutsche BAföG, das Studierenden nur dann gezahlt wird, wenn die Eltern nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, sei keine Alternative, sagt Frau Z.
"BAföG ist in Deutschland an das Einkommen der Eltern gekoppelt. Und die Gehälter in Luxemburg sind aufgrund der Steuersituation in Luxemburg nun einmal deutlich anders als in Deutschland, sodass die Antragsteller durchweg mit ablehnenden Bescheiden zu rechnen haben."
In einem Interview mit Radio Luxemburg verteidigt die Regierung ihr Vorgehen. Schließlich verhalte sich Luxemburg nicht anders als andere EU-Staaten. Zudem sei die Residenzpflicht im Zusammenhang mit den Studienbeihilfen auch keine neue Erfindung, sagt der zuständige Hochschulminister François Biltgen.
"Wenn wir uns die Länder um uns herum anschauen, die haben nicht nur eine, sondern eine doppelte Residenzpflicht, und im Übrigen bestand die Residenzklausel schon immer und ist nicht erst 2010 mit der Gesetzesänderung eingeführt worden."
Das ist richtig. Allerdings spielten bis zum vergangenen Jahr die Studienbeihilfen, die unter ganz anderen Voraussetzungen gewährt wurden, eine völlig untergeordnete Rolle. Denn Studienbeihilfen wurden als ergänzende Leistungen zum Kindergeld betrachtet. Das Kindergeld war und ist nach wie vor üppig bemessen in Luxemburg. Familien, deren Kinder sich in der Ausbildung oder im Studium befanden, hatten bis zum 27. Lebensjahr darauf einen Anspruch. Das hat sich im Sommer des vergangenen Jahres geändert. Kindergeld gibt es nur noch bis zum 18. Lebensjahr. Damit die damit verbundenen finanziellen Einbußen die Familien nicht allzu hart treffen, wurde als Ersatzleistungen ein neues System von Studienbeihilfen entworfen. An dieser Stelle setzt die Kritik der luxemburgischen Gewerkschaften an. Patrick Freichel:
"Was in Luxemburg passiert ist, ist, dass es eine Umwidmung gegeben hat einer Leistung, die früher eine Familienleistung gewesen ist, nämlich das Kindergeld. Und dass dann plötzlich gesagt wird, mit 18 ist es keine Familienleistung mehr, sondern eine Studienbeihilfe, die elternhausunabhängig gezahlt wird und nur den Studierenden im Blick hat. Das ist eine Sichtweise, die wir nicht teilen: Die Studienbeihilfen sind in Wirklichkeit eine Familienleistung, die auch für Grenzgänger zu zahlen ist."
Das neue Modell spart den Luxemburgern jährlich 38 Millionen Euro. Der größte Teil dieser Ersparnis rührt daher, dass die Kinder der 150.000 Grenzgängerfamilien ab dem 18. Lebensjahr keine Ansprüche mehr geltend machen können - weder auf luxemburgische Kindergeldleistungen noch auf Studienbeihilfen. Ob das so bleiben kann, darüber wird wohl der Europäische Gerichtshof entscheiden.
"Ich arbeite in Luxemburg, bezahle dort meine Abgaben, finanziere dadurch auch das Staatssystem, bekomme aber nicht die Leistungen, die ein Luxemburger Bürger in diesem Zusammenhang für eine gleiche Situation, sprich: Kind 24 Jahre, Student, egal wo, bekommen kann."
Luxemburg bindet die neu konzipierte Studienbeihilfe an die Residenzpflicht. Das heißt, entweder der Studierende ist Luxemburger oder - wenn er EU-Bürger ist -, muss er oder müssen seine Eltern im Großherzogtum wohnen, um in den Genuss der Beihilfe zu kommen. Der Studienort, ob im Heimatland oder im Ausland studiert wird, spielt dabei keine Rolle. Wenn die Bedingungen erfüllt sind, kann ein Studierender mit 12.000 Euro pro Jahr rechnen und zwar unabhängig vom Einkommen der Eltern. Die eine Hälfte, 6000 Euro jährlich sind ein Geschenk des Staates, die andere Hälfte wird in Form eines zinslosen Darlehens gewährt. Es geht also um viel. Auch für Marita Z. Denn das deutsche BAföG, das Studierenden nur dann gezahlt wird, wenn die Eltern nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, sei keine Alternative, sagt Frau Z.
"BAföG ist in Deutschland an das Einkommen der Eltern gekoppelt. Und die Gehälter in Luxemburg sind aufgrund der Steuersituation in Luxemburg nun einmal deutlich anders als in Deutschland, sodass die Antragsteller durchweg mit ablehnenden Bescheiden zu rechnen haben."
In einem Interview mit Radio Luxemburg verteidigt die Regierung ihr Vorgehen. Schließlich verhalte sich Luxemburg nicht anders als andere EU-Staaten. Zudem sei die Residenzpflicht im Zusammenhang mit den Studienbeihilfen auch keine neue Erfindung, sagt der zuständige Hochschulminister François Biltgen.
"Wenn wir uns die Länder um uns herum anschauen, die haben nicht nur eine, sondern eine doppelte Residenzpflicht, und im Übrigen bestand die Residenzklausel schon immer und ist nicht erst 2010 mit der Gesetzesänderung eingeführt worden."
Das ist richtig. Allerdings spielten bis zum vergangenen Jahr die Studienbeihilfen, die unter ganz anderen Voraussetzungen gewährt wurden, eine völlig untergeordnete Rolle. Denn Studienbeihilfen wurden als ergänzende Leistungen zum Kindergeld betrachtet. Das Kindergeld war und ist nach wie vor üppig bemessen in Luxemburg. Familien, deren Kinder sich in der Ausbildung oder im Studium befanden, hatten bis zum 27. Lebensjahr darauf einen Anspruch. Das hat sich im Sommer des vergangenen Jahres geändert. Kindergeld gibt es nur noch bis zum 18. Lebensjahr. Damit die damit verbundenen finanziellen Einbußen die Familien nicht allzu hart treffen, wurde als Ersatzleistungen ein neues System von Studienbeihilfen entworfen. An dieser Stelle setzt die Kritik der luxemburgischen Gewerkschaften an. Patrick Freichel:
"Was in Luxemburg passiert ist, ist, dass es eine Umwidmung gegeben hat einer Leistung, die früher eine Familienleistung gewesen ist, nämlich das Kindergeld. Und dass dann plötzlich gesagt wird, mit 18 ist es keine Familienleistung mehr, sondern eine Studienbeihilfe, die elternhausunabhängig gezahlt wird und nur den Studierenden im Blick hat. Das ist eine Sichtweise, die wir nicht teilen: Die Studienbeihilfen sind in Wirklichkeit eine Familienleistung, die auch für Grenzgänger zu zahlen ist."
Das neue Modell spart den Luxemburgern jährlich 38 Millionen Euro. Der größte Teil dieser Ersparnis rührt daher, dass die Kinder der 150.000 Grenzgängerfamilien ab dem 18. Lebensjahr keine Ansprüche mehr geltend machen können - weder auf luxemburgische Kindergeldleistungen noch auf Studienbeihilfen. Ob das so bleiben kann, darüber wird wohl der Europäische Gerichtshof entscheiden.