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Notfallplan Gas
Was die Ausrufung der Alarmstufe bedeutet

Bundeswirtschaftsminister Habeck hat die zweite Stufe des Notfallplans Gas ausgerufen und reagiert damit auf die Kürzung der russischen Gaslieferungen. Was bedeutet die "Alarmstufe" konkret und welche weiteren Stufen gibt es? Ein Überblick.

    Die Anlage des Erdgasspeichers (Astora GmbH) in Rehden. Es handelt sich dabei um den größten deutschen Gasspeicher.
    Die Erdgasspeicher in Deutschland - wie dieser in Rehden - sollten nach dem Willen der Bundesregierung bis zum Winter zu 90 Prozent gefüllt sein. (dpa/Mohssen Assanimoghaddam)
    Die Ausrufung der "Alarmstufe" geht auf den Notfallplan Gas für die Bundesrepublik Deutschland zurück. Das Papier wurde erstmals 2012 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erstellt und zuletzt 2019 aktualisiert. Alle EU-Staaten sind laut einer Verordnung zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung verpflichtet, solch ein Papier in der Schublade zu haben. Es gibt drei Stufen.
    Frühwarnstufe
    Alarmstufe
    Notfallstufe

    1. Schritt: Frühwarnstufe - noch kein Eingriff des Staates

    Die Frühwarnstufe wurde bereits am 30. März 2022 ausgerufen. Anlass war die Forderung der russischen Regierung, "unfreundliche Staaten" sollten Gaslieferungen aus Russland ab sofort nur noch in Rubel zu bezahlen. Deutschland und die anderen westlichen Staaten lehnten dies ab, weil es die wegen des Ukraine-Kriegs verhängten Sanktionen gegen Russland unterlaufen würde. In den Verträgen wurde außerdem eine Bezahlung in Euro oder Dollar vereinbart.
    Einigen europäischen Staaten hat Russland seither den Gashahn zugedreht. Sie hatten sich geweigert, in Rubel zu zahlen. Deutschland wurden die Gaslieferungen derzeit nur gekürzt. Die Bundesnetzagentur ermittelt seit Wochen täglich die Versorgungslage.
    In der europäischen Verordnung zur Gewährleistung der Energiesicherheit sind die Kriterien für die Ausrufung der einzelnen Krisenstufen formuliert. Zur Frühwarnstufe kommt es demnach in folgendem Fall:
    Es liegen konkrete, ernst zu nehmende und zuverlässige Hinweise darauf vor, dass ein Ereignis eintreten kann, welches wahrscheinlich zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage sowie wahrscheinlich zur Auslösung der Alarm- bzw. der Notfallstufe führt.
    Der Staat greift in dieser Phase noch nicht in den Gasmarkt ein. Vielmehr sollen die Marktteilnehmer dafür sorgen, dass die Gasversorgung gesichert bleibt - etwa indem sie auf den Inhalt der Gasspeicher zurückgreifen. Sie sollten nach dem Willen der Bundesregierung aber bis zum Winter zu 90 Prozent gefüllt sein.

    2. Schritt: Alarmstufe - der Markt soll die Störung alleine bewältigen

    Die Alarmstufe wird in Kraft gesetzt, wenn sich die Gasversorgungslage erheblich verschlechtert hat - etwa durch eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas. Die Regierung nimmt in dieser Phase an, dass der Markt noch in der Lage ist, die Probleme alleine zu bewältigen. Der Staat greift nicht ein. Nicht systemrelevanten industriellen Kunden dürfen Gaslieferungen gekürzt werden.
    Das Bundeswirtschaftsministerium hat die Alarmstufe am 23. Juni 2022 aktiviert. Anlass war, dass der russische Staatskonzern Gazprom die Lieferungen über die Ostseepipeline Nord Stream 1 Mitte Juni gedrosselt hatte - auf nur noch knapp 40 Prozent der Maximalkapazität.
    Die Alarmstufe ist Voraussetzung dafür, dass die Bundesregierung ihr Vorhaben umsetzen kann, zur Stromproduktion verstärkt Kohlekraftwerke heranzuziehen. Auch das soll den Gasverbrauch reduzieren.

    3. Schritt: Notfallstufe - Gas wird durch die Bundesnetzagentur verteilt

    Die dritte und höchste Stufe des Notfallplans Gas ist die Notfallstufe. Sie wird aktiviert, wenn es eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas gibt oder die Gasversorgung gestört ist oder sich die Versorgungslage durch andere Faktoren erheblich verschlechtert hat. Alle einschlägigen marktbasierten Maßnahmen sind nicht mehr geeignet, die Nachfrage nach Gas zu decken.
    In dieser Phase müssen laut dem europäischen Regelwerk "nicht-marktbasierte Maßnahmen" ergriffen werden, um die Gasversorgung sicherzustellen. Der Staat tritt also in Aktion - im Fall Deutschlands in Form der Bundesnetzagentur. Sie wird nun zum "Bundeslastverteiler". Das bedeutet: Sie regelt in Abstimmung mit den Netzbetreibern, wie das noch vorhandene Gas verteilt wird.
    Dabei sind bestimmte Verbrauchergruppen besonders geschützt und müssen nach Möglichkeit bis zuletzt mit Gas versorgt werden. Zu ihnen gehören Haushalte, soziale Einrichtungen wie Krankenhäuser, aber auch Gaskraftwerke, weil sie in vielen Haushalten die Wärmeversorgung sicherstellen.
    Die Industrie zählt nicht zu den besonders geschützten Verbrauchergruppen. Betriebe müssen also, wenn die Notfallstufe aktiviert wird, damit rechnen, dass ihnen das Gas abgedreht wird. Für die Wirtschaft kann das schwerwiegende Folgen haben.