
Partner sind Russland, die USA, Japan, Kanada und zehn Mitgliedsstaaten der Europäischen Weltraumagentur ESA, nämlich Belgien, Dänemark, Frankreich, Italien, die Niederlande, Norwegen, Schweden, die Schweiz, Spanien und Deutschland.
Die Abkommen regeln, welche Rechte und Pflichten mit der Nutzung der Raumstation verbunden sind. Im Wesentlichen gilt in den bereitgestellten Modulen das nationale Recht des Ursprungslandes.
Unter den Partnern gibt es einen weitreichenden Verzicht auf mögliche Ansprüche bei Sachschäden oder Verletzungen - es sei denn, so etwas ist mutwillig geschehen.
ISS: international, nicht global
Zudem regeln die Abkommen, dass sich die Partner gegenseitig kein Geld bezahlen, sondern Leistungen tauschen. So darf die NASA rund die Hälfte der Experimentierzeit im europäischen Forschungslabor Columbus nutzen. Dies ist der Ausgleich für den Transport von Columbus und einigen ESA-Astronauten mit einem Shuttle ins All.
Der Anteil Russlands an der ISS beträgt fünfzig Prozent. Die USA haben Teile ihrer Nutzungsrechte eingetauscht und kommen insgesamt auf knapp neununddreißig Prozent, Japan auf gut sechs, Europa auf rund vier und Kanada auf ein Prozent.
Die große Raumfahrtnation China ist nicht dabei. Die Raumstation ist eine internationale Einrichtung, aber keine globale.