Nach Hinrichtung von Deutsch-Iraner Sharmahd
Auswärtige Amt bestellt iranischen Geschäftsträger ein und zieht eigenen Botschafter aus Teheran ab

Nach der Hinrichtung des Deutsch-Iraners Djamshid Sharmahd im Iran hat die Bundesregierung erste diplomatische Konsequenzen gezogen.

    Ein mittelalter Mann mit grauen Haaren sitzt auf einer Gerichtsbank. Er trägt blau-gestreifte Gefängniskleidung und sieht besorgt aus.
    Jamshid Sharmahd bei seinem Prozess vor einem Iranischen Gericht. (picture alliance / dpa / Koosha Falahi / Mizan)
    Das Auswärtige Amt bestellte den iranischen Geschäftsträger ein. Man habe scharfen Protest gegen Teherans Vorgehen übermittelt und behalte sich weitere Maßnahmen vor. Der EU-Außenbeauftragte Borrell verurteilte die Hinrichtung als Verstoß gegen das Recht auf Leben und eine ultimative Verweigerung menschlicher Würde. Irans Außenminister Araghtschi entgegnete, ein deutscher Pass biete niemandem Straffreiheit, auch keinem terroristischen Verbrecher. Er bestellte seinerseits den deutschen Botschafter ein, der inzwischen nach Berlin zurückbeordert wurde.
    Irans Justiz hatte Sharmahds Hinrichtung gestern bekanntgegeben. Er war im Frühjahr 2023 nach Terrorvorwürfen zum Tode verurteilt worden. Angehörige und Menschenrechtler wiesen die Anschuldigungen gegen ihn zurück.
    Diese Nachricht wurde am 29.10.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.