Diplomatie
Auswärtiges Amt setzt sich nach Todesurteil für Deutschen in Belarus ein

Das Auswärtige Amt bemüht sich nach eigenen Angaben darum, dass in Belarus ein Todesurteil gegen einen deutschen Staatsbürger nicht vollstreckt wird. Zugleich bestätigte das Außenministerium einen entsprechenden Bericht der belarusischen Menschenrechtsorganisation Wjasna.

    Detailaufnahme Auswärtiges Amt, Werderscher Markt, in Berlin
    Das Auswärtige Amt in Berlin (picture alliance/imageBROKER/Karl-Heinz Spremberg)
    Sie hatte den Fall öffentlich gemacht. Demnach wurde der 30-jährige Deutsche bereits am 24. Juni in einem geheimen Prozess zum Tode verurteilt - unter anderem wegen Terrorismus und Söldnertums. Der Mann soll einem militärischen Verband aus Freiwilligen angehört haben, der an der Seite der Ukraine gegen Russland kämpft.
    Belarus ist das einzige europäische Land, das die Todesstrafe verhängt und vollstreckt. Die Termine der Hinrichtungen werden geheim gehalten und die Angehörigen werden nicht über den Begräbnisort informiert.
    Diese Nachricht wurde am 19.07.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.