Ausbildung
Bafög-Reform: Was der Bundestag konkret beschlossen hat

Nach langem Streit hat der Bundestag die Bafög-Reform beschlossen. Studierendenvertreter und Opposition sind damit nicht zufrieden, aber die Stimmen der Ampel-Koalition reichten für eine Mehrheit im Parlament. Hier eine Zusammenstellung der wichtigsten Änderungen und Bestimmungen.

13.06.2024
    Unterlagen zur Bafög Beantragung liegen auf einem Tisch.
    Mehr Bafög für Schüler und Studenten ab dem kommeneden Wintersemester. (Hendrik Schmidt/dpa)
    Es gibt mehr Geld - und die Rückzahlungsmodalitäten für den Studienkredit bleiben unverändert. Konkret bedeutet das zum Beispiel, dass Studienanfänger aus ärmeren Haushalten künftig eine 1.000-Euro-Starthilfe beantragen können. Das Geld ist für Anschaffungen wie Bücher und Computer gedacht. Voraussetzung dafür ist, dass die Antragsteller jünger als 25 Jahre sind, Bürgergeld beziehen oder in Familien leben, die durch andere staatliche Leistungen wie den Kinderzuschlag oder Wohngeld ihr Einkommen aufbessern müssen.
    Geplant ist, die Antragstellung über das Portal "Bafög Digital" zu ermöglichen, das Hochladen eines Nachweises über den Bezug der entsprechenden Sozialleistungen und einer Kopie der Immatrikulationsbescheinigung sollen ausreichen. Die Starthilfe muss nicht zurückgezahlt werden und wird bei anderen Leistungen nicht als Einkommen angerechnet.

    Grundbedarf und Wohnkostenpauschale werden angehoben

    Für alle Studierenden sollen ab dem Wintersemester ein höherer Grundbedarfssatz und eine höhere Wohnkostenpauschale gelten. Der sogenannte Grundbedarf steigt laut dem neuen Gesetz von 452 auf 475 Euro, die Wohnpauschale für diejenigen, die nicht mehr bei den Eltern wohnen, von 360 auf 380 Euro. Insgesamt kann die Unterstützung demnach von bisher 812 auf 855 Euro steigen.
    Ältere Studierende, die nicht mehr über die Krankenversicherung der Eltern versichert sind, können für ihre eigene Krankenversicherung einen Zuschlag von weiteren 122 Euro erhalten, sodass sie insgesamt 934 Euro als Höchstsatz zur Verfügung haben.

    Höhere Freibeträge für Eltern und Ehepartner

    Da Vermögen, eigenes Einkommen, Einkommen der Eltern und möglicher Ehepartner angerechnet werden, ist die eigentliche Bafög-Höhe immer individuell. Hier setzt der nächste Punkt der Reform an: Eine Anhebung der Freibeträge, die bei der Anrechnung gelten. Sie sollen um 5,25 Prozent steigen, um den Kreis der Bafög-Empfänger zu vergrößern.
    Höhere Freibeträge bedeuten, dass Eltern und Bafög-Empfänger künftig mehr verdienen dürfen und trotzdem nicht gleich aus der Bafög-Förderung herausfallen.
    Hintergrund dieser Maßnahme ist die Tatsache, dass in der Vergangenheit die Zahl der Empfänger deutlich gesunken war: 2022 bezogen laut Statistischem Bundesamt 630.000 Personen Bafög-Leistungen, zehn Jahre zuvor waren es noch 979.000. 

    Bafög-Rückzahlung wie bisher - mit "Flex-Semester"

    Die Bafög-Reform sieht außerdem die Einführung eines sogenannten Flexibilitätssemesters vor. Wenn zum Beispiel gegen Ende des Studiums die Zeit knapp wird und die Abschlussarbeit drückt, soll Betroffenen die Bafög-Förderung ein halbes Jahr länger gewährt werden dürfen, auch wenn das Ende der Regelstudienzeit schon erreicht ist. Außerdem soll es einfacher werden, das Studienfach zu wechseln, ohne den Bafög-Anspruch zu gefährden.
    Nicht umgesetzt wurde dagegen der ursprüngliche Plan, die Mindestraten bei der Bafög-Rückzahlung von 130 auf 150 Euro im Monat zu erhöhen. Das bedeutet, dass weiterhin maximal 10.010 Euro Schulden getilgt werden müssen, denn nach 77 abgezahlten Raten wird in der Regel der Rest erlassen. 

    Höhere Sätze auch für Schüler

    Mit der Reform werden auch die Bafög-Sätze für Schüler angehoben. Für sie soll die Erhöhung bereits ab 1. August zum Beginn des neuen Schuljahres greifen. Nach dem Bundestag muss sich der Bundesrat noch mit der Bafög-Reform befassen, sie ist dort aber nicht zustimmungsbedürftig.
    Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) wurde seit seiner Einführung 1971 immer wieder reformiert - umgangssprachlich steht der Name des Gesetzes inzwischen für die eigentliche Geldleistung. Aus dem anfangs reinen Zuschuss ohne Rückzahlung wurde später zunächst ein Volldarlehen. Seit 1990 gilt die Regel: Eine Hälfte gibt's geschenkt, die andere muss zurückgezahlt werden.
    Diese Nachricht wurde am 13.06.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.