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Bankenunion
Noch nicht gerüstet für eine große Bankenkrise

Die jetzt erzielte Einigung über die Abwicklung maroder Banken in der EU könne nur ein erster Schritt sein, sagt der Ökonom Guntram B. Wolff vom Brüsseler Bruegel-Institut im DLF. Einige wichtige Fragen seien noch nicht geklärt. Auch sei der Abwicklungs-Fonds für eine große Krise zu klein.

Guntram B. Wolff im Gespräch mit Sina Fröhndrich | 11.12.2013
    Sina Fröhndrich: Wir wollen das noch einmal aufdröseln, denn wenn sich Banken über neue Regeln freuen, dann stellt sich schon noch ein bisschen die Frage: Sind diese Regeln zu sehr im Sinne der Banken? - Darüber habe ich mit Guntram Wolff vom Brüsseler Bruegel-Institut gesprochen. Frage an ihn: Wenn eine Bank in Zukunft plötzlich Pleite ist, wird es dann wirklich einfach sein, sie zu schließen, ohne dass Steuergelder eingesetzt werden müssen?
    Guntram B. Wolff: Ich denke, wir müssen zwei Dinge betonen. Der erste Punkt ist: es werden mehr Kosten auf die Gläubiger der Banken abgewälzt und weniger auf die Steuerzahler, und das ist wirklich ein wichtiger Erfolg und ist auch wirklich zu begrüßen. Der zweite Punkt ist aber leider doch, dass wir immer noch ein zu dezentral organisiertes System haben, in dem doch nationale Behörden starke Vetorechte haben. Das kann dazu führen, dass die eine oder andere Bankabwicklung, die man eigentlich viel früher hätte haben wollen, verschoben wird und wir insofern die Bankenprobleme, die in einigen Ländern ja immer noch da sind, nicht schnell genug lösen werden können. Insofern, denke ich, muss da noch mal an der Stelle ein bisschen nachgeholfen werden.
    Nationale Behörden haben noch Veto-Rechte
    Fröhndrich: Das heißt, Sie würden sich wünschen, dass dann doch am Ende die EU-Kommission als übergeordnete Instanz entscheidet, welche Bank wann abgewickelt wird, und nicht, dass die einzelnen Länder am Ende mehr Mitspracherecht haben?
    Wolff: Nein ich würde mich da gar nicht unbedingt für die Kommission aussprechen. Ich denke, die Europäische Kommission hat da durchaus Interessenskonflikte als Behörde, die einerseits kontrollieren soll die Staatsbeihilfe, und andererseits würde sie ja dann gleichzeitig auch Staatsbeihilfe anordnen. Das geht nicht, das ist ein klarer Interessenskonflikt. Insofern bin ich schon für eine Lösung, in der dieses Abwicklungs-Board entscheidet, und in der Richtung geht es ja auch, nur haben jetzt eben doch noch die nationalen Behörden weiterhin Vetorechte und sehr starke Rechte, insbesondere wenn es dann um steuerliche Mittel geht, und das kann ich natürlich einerseits verstehen. Andererseits bedeutet das, dass Banken weiterhin Europa betrachten werden als eine Ansammlung einzelner Nationalstaaten, die jeweils für ihre eigenen Banken verantwortlich sind, und diese Übergangsphase, die derzeit angedacht ist, ist ja auch eine sehr lange Übergangsphase für den gemeinsamen Fonds. Und das wird einfach dazu führen, dass wir die nächsten drei, vier Jahre weiterhin signifikante Fragmentierungen im Bankensystem haben werden.
    Fröhndrich: Das heißt konkret: Was meinen Sie damit, mit der Fragmentierung?
    Wolff: Was ich konkret damit meine ist, dass die Banken in schwächeren Ländern es sehr viel schwerer haben werden, sich am Markt zu finanzieren, dass diese Banken wesentlich schlechtere Finanzierungsbedingungen weitergeben können an die Unternehmen und dass Kredite insofern weiterhin nur sehr schwerlich fließen werden und sehr restriktiv fließen werden, insbesondere in den Ländern Südeuropas. Und ich glaube, dass das eine sehr schlechte Nachricht ist für die Leute, die Unternehmen, die derzeit keinen Zugang zu Krediten in Südeuropa haben. Das ist damit auch schlecht für Beschäftigung, schlecht für Wachstum, und insofern, glaube ich, haben wir da noch nicht genug erreicht.
    Fonds reicht für große Krise nicht
    Fröhndrich: Und wenn wir jetzt noch mal auf diesen Übergangszeitraum von zehn Jahren gucken, bis dieser Fonds stehen soll, was würde denn passieren, wenn eine Bank jetzt, sagen wir mal, in fünf Jahren Pleite gehen würde und es diesen Fonds noch nicht gibt? Dann springt am Ende vielleicht doch wieder der Steuerzahler ein? Ist das nicht ausgeschlossen?
    Wolff: Wenn in fünf Jahren was passiert, dann gibt es ja schon einen Fonds. Der ist aber noch nicht vollkommen aufgefüllt und die Lastenteilung zwischen dem nationalen Beitrag in dem Fonds und dem Beitrag der anderen Partner ist dann in fünf Jahren fifty fifty. Aber das, was nicht geregelt ist und wovor man sich jetzt auch noch scheut, das zu regeln, ist die Frage: Was passiert, wenn der Fonds, der insgesamt ja nicht sehr groß ist, auf jeden Fall nicht groß genug, um eine massive systemische Krise zu handhaben? Wenn dieser Fonds nicht ausreicht, dann ist nicht geregelt, wer dann eigentlich wirklich zuständig ist, und das werden dann wahrscheinlich weiterhin die Steuerzahler der einzelnen Länder sein.
    Fröhndrich: Das heißt, Sie sagen jetzt, dieser Fonds mit 55 Milliarden Euro zur Rettung von Banken, den es spätestens in zehn Jahren geben soll, der wird wahrscheinlich gar nicht reichen?
    Wolff: Ja man muss sich immer fragen, wofür will man so einen Fonds haben. Ich denke, es ist sehr sinnvoll, einen Fonds aufzubauen. Man muss sich aber klar machen, dass Bankenkrisen, insbesondere wenn es massive Bankenkrisen sind, historisch oft wesentlich mehr gekostet haben. Eine massive Bankenkrise kann den Steuerzahler Geld kosten. Man muss doch immer in letzter Instanz denken: Was passiert, wenn es wirklich ganz, ganz hart auf hart kommt und es wirklich kracht? Wer übernimmt dann die Versicherungsleistungen? Und darüber gibt es keine Einigung.
    Keine Regelung bei Pleite kleiner Banken
    Fröhndrich: Wenn wir jetzt noch mal auf die Banken schauen – am Ende sind es 130 Banken, für die jetzt diese Grundzüge zur Bankenabwicklung gelten. Wenn eine Bank, die nicht zu diesen 130 Banken gehört, plötzlich Pleite ist und abgewickelt werden muss, wie geht man denn da eigentlich vor? Gibt es da irgendeine Regel?
    Wolff: Ja das ist ein bisschen unklar noch. Die EZB als Aufsichtsbehörde ist zuständig ja für alle Banken, nicht nur für die 130. Die 130 beaufsichtigt sie direkt, aber wenn eine kleine Bank ein Problem hat, dann kann die EZB durchaus das ganze Problem an sich ziehen und dann sagen, sie möchte da auch intervenieren. Insofern: die EZB hat da schon eine gewisse Mitverantwortung in der Aufsicht. Und wenn es dann in der Tat in die Abwicklung kommt, dann hängt das sehr davon ab, wie man sich da auf die exakten Regeln einigt. In dem Papier, was jetzt die litauische Präsidentschaft zirkuliert hat, ist das noch nicht vollkommen klar geregelt. Da steht durchaus drin, dass die gemeinsame Abwicklungsbehörde sich auf alle Banken beziehen soll. Insofern ist hier durchaus grundsätzlich erst mal schon der Ansatz drin, dass alle Banken auch unter diesen Abwicklungsmechanismus fallen. Allerdings ist das ja jetzt noch kein abschließendes Dokument. Die Diskussion darüber findet noch statt und ich könnte mir durchaus vorstellen, dass es da noch einiges an politischen Deals geben wird, ob auch die kleinen Banken darunter fallen werden oder nicht.
    Fröhndrich: Da gibt es also doch noch einige offene Fragen, was die Bankenabwicklung betrifft. Einschätzungen waren das von dem Ökonom Guntram Wolff vom Brüsseler Bruegel-Institut.