Ohne Konto gehe nichts in der modernen Welt, sagt Caren Lay, die in der Linken-Bundestagsfraktion für den Verbraucherschutz zuständig ist. Welcher Arbeitgeber zahle heutzutage den Lohn noch bar aus.
"Aber auch bei Wohnungen ist es zum Teil eine Bedingung, dass man nur eine Wohnung bekommt, wenn man ein Konto angeben kann."
Deshalb sei es gut, dass der Gesetzentwurf aus dem Justizministerium vorsehe, dass Banken in Zukunft niemanden mehr abweisen dürfen sollen, der ein einfaches Konto auf Guthabenbasis eröffnen wolle. Davon profitieren vor allem Obdachlose, Asylbewerber und Ausländer, die in Deutschland im Duldungsstatus leben. Die waren bisher oft von den Banken abgelehnt worden, weil sie keinen festen Wohnsitz vorweisen- oder keine Ausweispapiere vorlegen konnten. Zukünftig sollen sie dennoch ein Konto bei einer Bank ihrer Wahl eröffnen können. Einzige Bedingung: Sie müssen sich legal in der EU aufhalten. Dann bekommen sie ein Basiskonto mit einer Bankkarte und dürfen Geld überweisen. Nur ins Minus dürfen sie nicht gehen.
Für Heiko Heiko Maas, den Justiz- und Verbraucherschutzminister ist damit ein zentraler Schritt gemacht, damit alle Menschen in Deutschland voll am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben teilhaben können.
Justizministerium setzt EU-Richtlinie um
Die Große Koalition - und ihre Vorgängerregierungen - hätten viel zu lange gezögert, sich mit diesem Thema zu beschäftigen und ein Gesetz zu erlassen, moniert hingegen die Linke Caren Lay. Die Politik habe zu lange auf eine Selbstverpflichtung der Banken gesetzt.
"1995 haben die Banken sich bereits selbst verpflichtet, ein Konto für jedermann einzurichten, das hat nicht funktioniert. Wir können davon ausgehen, dass mindestens 670.000 Bundesbürger kein Konto haben, da sind die Flüchtlinge noch nicht mit eingerechnet."
Auch jetzt ist der Gesetzentwurf nicht allein darauf zurückzuführen, dass die Bundesregierung unzufrieden mit dem Ergebnis der Selbstverpflichtung ist. Das Justizministerium setzt eine EU-Richtlinie um. Positiv sei allerdings, sagt Nicole Maisch, die Verbraucherpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagfraktion, "dass anders als in der Richtlinie, wo drinsteht, dass es pro Land ein Kreditinstitut geben muss, das so ein Konto anbietet, da sagt der Entwurf von Heiko Maas, dass alle Banken, die Zahlungskonten anbieten, eben auch so ein Konto für jedermann anbieten sollen. Und das finden wir gut."
Wichtig sei allerdings, dass die Kosten für das neue Basiskonto nicht zu hoch seien. Dazu stehe nichts Konkretes in der EU-Richtlinie und auch nicht im Entwurf:
"Da steht dann, es sollen angemessene Kosten sein, aber wir wissen, vom Beispiel des sogenannten P-Kontos, also des Pfändungsschutzkontos, dass die Banken oft versuchen, über die Kosten des Kontos die unliebsamen Kunden loszuwerden. Also, hohe monatliche Kosten, hohe Kosten für Bareinzahlungen oder für Überweisungen, also dass man versucht, über die Kosten der unliebsamen Kunden zu entledigen."
Kostenlos - wie es etwa die Linke fordert - müsse das Konto ja nicht einmal sein, sagt Maisch. Das bekämen die anderen Bankkunden ja auch nicht.
Kritik von Banken
Viele Banken sind dennoch nicht zufrieden mit dem geplanten Gesetz. Sie verweisen auf internationale Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche, die eine eindeutige Identifizierung von Bankkunden verlangen. Ein Argument, dass die Grüne Nicole Maisch nicht nachvollziehen kann:
"Auch wenn man als Obdachloser keinen festen Wohnsitz hat, hat man ja trotzdem einen Personalausweis. Also, ich glaube, dass ja auch andere staatliche Stellen es hinkriegen, zum Beispiel Sozialleistungen dann bar an die Obdachlosen auszuzahlen."
Mit dem geplanten Gesetz will die Bundesregierung die Geldinstitute darüber hinaus dazu verpflichten, ihre Girokonto-Konditionen zu veröffentlichen. So soll es für Verbraucher leichter werden, das günstigste Angebot zu finden.