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Bargeldloses Bezahlen mit neuen Regeln

Nur noch einen Tag dauert eine Überweisung heute standardmäßig, europaweit. Dann ist das Geld auf dem Konto des Empfängers. Auch die Überweisung selbst wird standardisiert, bald wird SEPA zur Pflicht.

Von Michael Braun | 10.06.2013
    Ende Januar werden die bisherigen Zahlungssysteme in Deutschland abgestellt. Einen Plan B, eine Übergangsfrist, eine Ausnahme gibt es nicht. Wer dann seine Überweisungen und vor allem seine Lastschriften nicht auf den europäischen Standard SEPA umgestellt hat, der kann Rechnungen nicht mehr unbar bezahlen. Die Notenbanken brächten damit Europa voran, sagte Bundesbankvorstand Carl-Ludwig Thiele:

    "Wir machen es für jeden Einzelnen spürbar. Noch bis 2009 erlaubte das Gesetz Ausführungsfristen von drei Bankgeschäftstagen für nationale Überweisungen und gar von fünf für innereuropäische. Heute gilt in ganz Europa eine maximale Ausführungsfristen von einem Bankgeschäftstag."

    Geld fließt also schneller, das nicht nur im innereuropäischen Zahlungsverkehr. Auch der innerdeutsche Geldfluss wird nun nach den neuen Regeln funktionieren. Wichtige Geldquellen für deutsche Haushalte funktionierten schon nach dem neuen System, sagte Thiele:

    ""Rentenzahlungen sind bereits auf SEPA umgestellt, die Kindergeldzahlungen zum Großteil auch."

    Es hakt im privaten Bereich, vor allem bei den Vereinen. Die meist ehrenamtlichen Schatzmeister werden die bisherige Einzugsermächtigung für Beiträge verlieren. Die läuft aus, muss erneuert werden. Ludger Gooßens, Vorstand beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband, sagt, was zu tun ist:

    "Der Schatzmeister muss eine sogenannte GläubigerID bei der Deutschen Bundesbank beantragen, quasi: Er muss sich akkreditieren lassen, damit er künftig berechtigt ist, weiterhin Lastschrifteinzüge zu tätigen. Dann muss er seine Mitglieder anschreiben. Alle bisher erteilten Einzugsermächtigungen sind ungültig. Sie brauchen nach dem neuen Gesetz eine neues schriftliches Einverständnis ihrer Mitglieder." *(Anmerkung der Onlineredaktion: Diese Aussage wurde zwischenzeitlich vom Sparkassen- und Giroverband korrigiert, siehe Hinweis am Ende des Beitrags)

    Im Sparkassenbereich sind rund 500.000 Vereine als Kunden betroffen. Viele Schatzmeister, so Gooßens, fürchteten nicht nur den bürokratischen Aufwand.

    "Darüber hinaus weiß ich aber von vielen Schatzmeistern ehrenamtlicher Fördervereine, die jetzt eine Kündigungswelle befürchten. Wenn sie jetzt ihre Mitglieder anschreiben und sie um eine erneute Einzugsermächtigung bitten, mag das für das eine oder andere Vereinsmitglied Anlass sein, über die Mitgliedschaft nachzudenken."

    Ob er für Sepa einen Kundennutzen sehe, wurde Gooßens noch gefragt:

    ""Da muss ich lange überlegen. Nein."

    Am Rande des Symposiums äußerte sich Bundesbankpräsident Jens Weidmann noch zur morgigen Anhörung. Vor dem Bundesverfassungsgericht sollen EZB und Bundesbank ihre unterschiedlichen Positionen zum Anleihekaufprogramm der EZB darlegen. Weidmann sagte, Notenbanken müssten unabhängig sein, dürften deswegen aber nur ein begrenztes Mandat haben:

    "Die Entscheidung darüber, wie das Mandat der Notenbank ausgestaltet und begrenzt ist, das obliegt auf der einen Seite dem Gesetzgeber. Und auf der andere Seite muss sich das natürlich auch einer gerichtlichen Überprüfung unterziehen lassen, weil, wenn sie das allein der Notenbank überlassen, dann haben sie auch keine Kontrolle mehr."

    Weidmann sucht also die Hilfe des Gerichts, die EZB in ihren Aktivitäten zu begrenzen.



    *Der Sparkassen- und Giroverband bittet um Richtigstellung der Aussage, "Alle bisher erteilten Einzugsermächtigungen sind ungültig.". Richtig ist:

    "Für bereits erteilte Einzugsermächtigungen müssen keine neuen SEPA-Lastschriftmandate eingeholt werden. Banken und Sparkassen haben im Juli 2012 ihre Kundenbedingungen angepasst. Damit wurde die Voraussetzung geschaffen, dass bereits erteilte Einzugsermächtigungen vom Zahlungsempfänger als Lastschriftmandat im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren weitergenutzt werden können. Vereine informieren ihre Mitglieder lediglich noch über die jeweilige Mandatsreferenz, ihre Gläubiger-Identifikationsnummer und den Zeitpunkt des Wechsels auf das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren."

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