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Fledermaus-Motiv
Batman-Logo bleibt markenrechtlich geschützt

Das Fledermaus-Motiv der Batman-Figur bleibt in der Europäischen Union markenrechtlich geschützt. Das zuständige erstinstanzliche Gericht (EuG) in Luxemburg wies die Klage eines italienischen Großhändlers auf Löschung der Marke ab.

    Batman und Robin tragen ihre typischen Masken und Umhänge.
    Adam West als Batman, hier mit seinem Partner Robin (imago stock&people)
    Damit fiel die Entscheidung zugunsten des US-amerikanischen Verlags DC Comics aus, gegen den die italienische Firma Commerciale Italiana geklagt hatte. Sie wollte durchsetzen, dass die Marke zumindest für Bekleidung und Faschingskostüme für unwirksam erklärt wird.
    DC Comics hatte sich die schwarze stilisierte Fledermaus in einem Oval 1998 beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum als Bildmarke eintragen lassen. Commerciale Italiana argumentierte, das Motiv werde vom Publikum nur mit der fiktiven Figur in Verbindung gebracht, nicht mit dem Verlag. Nach Auffassung des Gerichts gehören Batman und DC Comics aber gedanklich zusammen.
    Diese Nachricht wurde am 08.06.2023 im Programm Deutschlandfunk Kultur gesendet.