
Damit fiel die Entscheidung zugunsten des US-amerikanischen Verlags DC Comics aus, gegen den die italienische Firma Commerciale Italiana geklagt hatte. Sie wollte durchsetzen, dass die Marke zumindest für Bekleidung und Faschingskostüme für unwirksam erklärt wird.
DC Comics hatte sich die schwarze stilisierte Fledermaus in einem Oval 1998 beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum als Bildmarke eintragen lassen. Commerciale Italiana argumentierte, das Motiv werde vom Publikum nur mit der fiktiven Figur in Verbindung gebracht, nicht mit dem Verlag. Nach Auffassung des Gerichts gehören Batman und DC Comics aber gedanklich zusammen.
Diese Nachricht wurde am 08.06.2023 im Programm Deutschlandfunk Kultur gesendet.