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Baukindergeld
Förderung "noch nicht fest einplanen"

Die Koalition hat sich darauf geeinigt: Das Baukindergeld wird nicht begrenzt auf kleinere Wohnungen. In die Finanzierung sollte man es aber noch nicht fest einplanen, warnt der Baufinanzexperte Jörg Sahr von der Stiftung Warentest im Dlf. Dafür seien noch zu viele Details offen.

Jörg Sahr im Gespräch mit Birgid Becker |
    Die Baustelle eines Eigenheims in ländlicher Umgebung am 12.04.2015 am Stadtrand Hamburgs.
    Ob das Baukindergeld die Bau- und Immobilienpreise treibt, ist umstritten (dpa / picture-alliance / Markus Scholz)
    Birgid Becker: Der Bundeshaushalt für 2018 steht. Das Baukindergeld, darin enthalten, das wackelte bis kurz vor Schluss - nicht grundsätzlich, aber in der Ausgestaltung. Von der Idee einer Grenze für die Wohnflächen, die gefördert werden können, ist man wieder abgewichen, aber der Zeitraum für das gesamte Projekt, der wurde verkürzt. Sinnvoll oder nicht? Budget sprengend oder nicht? Schieben wir das für den Moment bei Seite und nehmen das, was wir haben. Mit dem Baufinanzexperten Jörg Sahr von der Stiftung Warentest habe ich vor der Sendung gesprochen und ihn gefragt: Wer profitiert jetzt vor allem, Familien oder Ledige, Immobilienkäufer auf dem Land oder eher in der Stadt?
    Jörg Sahr: Vom Baukindergeld profitieren Familien mit Kindern, die zum ersten Mal eine Immobilie bauen oder kaufen, die selbst einziehen und zumindest nicht übermäßig viel verdienen, also die Einkommensgrenzen einhalten. Voraussetzung ist natürlich, dass sich die Familie die eigenen vier Wände auch leisten kann. Das heißt: Sie brauchen einen Grundstock an Eigenkapital und ein Einkommen, das es erlaubt, die monatlichen Kreditraten und auch die laufenden Bewirtschaftungskosten nach dem Kauf zu tragen. Das Baukindergeld ist jetzt mit Sicherheit keine Förderung für Geringverdiener.
    Becker: Wie plausibel ist denn nach Ihrer Einschätzung die Befürchtung, dass so eine Finanzspritze wie das Baukindergeld einfach nur die Immobilienpreise weiter nach oben treibt?
    Sahr: Ja, darüber streiten sich natürlich die Experten, und so richtig messen lässt sich das auch nicht. Ich glaube eher nicht, dass es stark preistreibend wirken wird, weil das Baukindergeld die Nachfrage nach Immobilien vermutlich gar nicht so stark erhöhen wird. Die wenigsten werden sich jetzt eine Immobilie zulegen, nur deshalb, weil es jetzt Baukindergeld gibt. Und viele werden sich die eigene Immobilie auch mit Baukindergeld gar nicht leisten können, weil sie zu wenig Eigenkapital haben oder das Einkommen nicht reicht.
    "Eine ganze Reihe von Fragen noch nicht im Detail geregelt"
    Becker: Nun sind ja noch einige praktische Fragen offen. Zum Beispiel: Wie ist das, wenn man baut oder kauft und die Immobilie praktisch auf Vorrat oder mit Platz auf Vorrat anlegt, mit zwei Kinderzimmern, obwohl die Kinder noch gar nicht da sind? Gibt es dann nichts, wenn dann die Kinder kommen?
    Sahr: Das kann ich Ihnen mit Sicherheit nicht beantworten. Ich vermute mal, wenn Kinder noch nachkommen innerhalb des Förderungszeitraumes, dass man zumindest für den restlichen Zeitraum noch Baukindergeld bekommt. Ich kann es aber mit Sicherheit nicht sagen.
    Es gibt ja eine ganze Reihe von Fragen, die beim Baukindergeld jetzt noch nicht im Detail geregelt sind. Die Formulierung liegt ja noch gar nicht vor. Beispielsweise: Wie sieht die Förderung aus für diejenigen, die in diesem Jahr eine Immobilie kaufen, aber die Einkommensgrenzen erst im nächsten Jahr schaffen? Oder was ist mit Kindern wie in dem Fall gerade, die später geboren werden? Oder was passiert, wenn die Eltern für das Kind nach ein paar Jahren keinen Anspruch mehr auf Kindergeld haben? Da muss man einfach noch abwarten.
    Becker: Das sind noch alles Dinge, die geklärt werden müssen?
    Sahr: Ja. Das Förderprogramm ist ja im Detail noch gar nicht formuliert. Da gibt es noch viele offene Fragen und da muss man einfach noch ein bisschen abwarten, bis das abgeschlossen ist.
    Anträge schon im August möglich
    Becker: Wie sieht es aus für all diejenigen, die jetzt ganz akut überlegen, ob sie kaufen oder bauen sollen, aber nicht wissen, ob sie loslegen können, und meinen, sie müssen warten, bis alle Details beim Baukindergeld klar sind? Was ist mit denen, die gerade den Kaufvertrag unterschrieben haben? Müssen die Sorge haben, dass sie jetzt leer ausgehen?
    Sahr: Das nicht, denn es ist ja festgelegt, dass das Baukindergeld rückwirkend für alle gezahlt wird, die den Kaufvertrag ab dem 1. Januar 2018 abgeschlossen haben, oder entsprechend eine Baugenehmigung erteilt bekommen haben. Das heißt, da muss man nicht befürchten, dass einem jetzt das Baukindergeld durch die Lappen geht. Aber wie gesagt: Es gibt einige Details, die noch nicht geregelt sind. Deswegen würde ich jetzt vorsichtshalber das noch nicht fest in die Finanzierung einplanen.
    Becker: Was erwarten Sie denn? Wann wird diese Detailfestlegung da sein?
    Sahr: Das kann ich nicht genau sagen, aber die Bundesregierung plant ja, dass schon ab August die ersten Anträge bei der KfW gestellt werden können, und da ist ja nicht mehr viel Zeit. Ich nehme an, in den nächsten Wochen muss das Programm eigentlich stehen.
    Becker: Jörg Sahr war das, der Baufinanzexperte der Stiftung Warentest.
    Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.