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Bausparen
Warum die Banken Alt-Verträge massenhaft kündigen

Dürfen Bausparkassen alte gut verzinste Bausparverträge kündigen? Darüber verhandelt derzeit der Bundesgerichtshof. Doch auch, wenn die Maßnahme auf den ersten Blick unpopulär wirkt: Die Banken-Branche hat gute Gründe für ihr Vorgehen.

Von Michael Braun |
    Sie sehen ein kleines Haus aus bunten Holzklötzchen, das symbolisch für das Bausparen stehen soll.
    Der Bundesgerichtshof befasst sich mit alten Bausparverträgen (picture-alliance / dpa / Felix Kästle)
    Es gibt 20 Bausparkassen in Deutschland. Die zwölf privaten haben einen Marktanteil von knapp zwei Dritteln. Den Rest decken die acht öffentlich-rechtlichen Landesbausparkassen ab. Schwierigkeiten machen der Branche etwa ein Prozent der rund 30 Millionen Bausparverträge, solche, die schon älter als 20 Jahre sind. Sie wurden damals mit den üblichen Guthabenzinsen unter Marktniveau ausgestattet, also mit 3,5 bis etwa vier Prozent.
    Heute liegt dieses Niveau alles andere als unter dem Marktzins. Aber Nullzinsen waren damals nicht vorstellbar. Die Inhaber dieser Verträge fragen den Bausparkredit nicht nach, lassen lieber ihr Guthaben zu den nun hohen Zinsen liegen und holen sich den Kredit weitaus billiger anderswo. Den hohen Guthabenzins können die Bausparkassen nicht erwirtschaften. Die Bankenaufsicht Bafin sei wachsam, hatte ihr Präsident Felix Hufeld versichert:
    "Geschäftsmodelle, die sehr langfristig ausgerichtet und dem Kollektivgedanken verpflichtet sind, stehen im derzeitigen Zinstief besonders unter Druck."
    Man sieht das in einem längerfristigen Bilanzvergleich: Den privaten Bausparkassen brachten 2011 Darlehenszinsen knapp zwei Milliarden mehr ein als für Guthabenzinsen ausgegeben werden mussten. 2015 übertrafen die Zinseinnahmen die -ausgaben nur noch um knapp 1,5 Milliarden Euro.
    Neue Regelungen seit Jahresbeginn
    Bausparkassen dürfen ihre Vermögen nicht überall anlegen. Das verbietet das Bausparkassengesetz. Das hatte vor allem im Sinn dafür zu sorgen, dass die Kassen jederzeit berechtigte Darlehenswünsche auszahlen können. Seit Ende 2015 hat der Gesetzgeber die Zügel gelockert. Seitdem dürfen die Bausparkassen selbst genutzten Wohnraum höher beleihen. Kunden müssen in der Regel auch keine Risikoversicherung für den Kredit abschließen. Das sollte den Bausparkredit attraktiver machen. Zugleich können seit Jahresbeginn Bausparkassen auch ihre Vermögen renditeträchtiger verwalten. Bis zu fünf Prozent dürfen sie in Aktien anlegen, was zuvor verboten war.
    Schieflage vermeiden
    Aber das, so heißt es aus der Branche, helfe nur für die Zukunft. Die aktuelle Lage: Keine akute Not, aber man wolle nicht in eine Schieflage kommen.