"From the river to the sea"
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof: Beschränkung einer Pro-Palästina-Demonstration im Einzelfall rechtswidrig

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat einer Beschwerde gegen das Verbot der Parole "From the river to the sea, Palestine will be free!" bei einer Demonstration in München stattgegeben.

28.06.2024
    Während einer Pro-Palästina-Demonstration wird ein Megaphon mit der Aufschrift "Vom Fluss bis zum Meer" hoch gehalten. Die Parole gilt als anti-semitisch, weil sie das Existenzrecht Israels in Frage stellt.
    Die Parole "From the river to the sea" war während vieler Pro-Palästina-Demonstrationen zu hören - sie gilt als antisemitisch, da sie das Existenzrecht Israels in Frage stellt (Archivbild). (picture alliance / ANP / Robin van Lonkhuijsen)
    Die von der bayerischen Landeshauptstadt erlassene Beschränkung sei voraussichtlich nicht rechtmäßig, hieß es. München hatte als zuständige Ordnungsbehörde mehrere Auflagen für die Anfang Juli geplante Versammlung erlassen, darunter das Verbot der als juden- und israelfeindlich geltenden Parole. Ob die Verwendung einen Straftatbestand erfülle, hängt nach Angaben des Gerichts von den Umständen des Einzelfalls ab, und insbesondere davon, ob ein erkennbarer Bezug zur Hamas oder anderen verbotenen Vereinigungen vorliege. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wies jedoch darauf hin, dass durch die Entscheidung mit Blick auf die Parole keine Legalisierungswirkung einhergehe.
    Auch in anderen deutschen Städten hatten zuvor Gerichte über die Verwendung bei Demonstrationen entschieden. Dabei kamen sie zum Teil zu unterschiedlichen Einschätzungen.
    (Az.: 10 CS 24.1062)
    Diese Nachricht wurde am 27.06.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.