"Wir wissen, dass eine psychische Erkrankung von sich aus keine Gefährdung darstellt", sagte Arno Deister, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde. Es gäbe auch Krankheiten, die mit einem erhöhten Gewaltrisiko verbunden seien. "Die Menschen, die psychisch krank sind, müssen behandelt werden." In dem bayerischen Gesetz würden sie nun aber wie Straftäter behandelt und in einer "Gefährderdatei" gespeichert.
Das bayerische Psychiatriegesetzt sieht eine sogenannte Unterbringungsdatei vor. Darin sollen die Daten für mindestens fünf Jahre, von allen auf Anordnung des Gerichts in die Psychiatrie eingewiesenen Menschen gespeichert werden - darunter Name, Familienstand, Krankheitsbezeichnung und Dauer der Unterbringung.
Gefahr der Vermischung mit forensischer Psychiatrie
Deister kritisiert, dass jeder auf diese Daten zugreifen könne. "Man muss sich das so vorstellen: Man kommt in eine Verkehrskontrolle, es werden Daten abgefragt, und dann erscheint dort ein Hinweis, dass man gefährlich ist, weil man Jahre zuvor mal in einer psychiatrischen Klinik war. Das kann nicht sein", so Deister im Dlf.
Er sieht auch die Gefahr, dass mit dem möglichen Gesetz, die Regeln der forensischen Psychiatrie auf die normale Psychiatrie übertragen werden. In der forensischen psychiatrischen Klinik gelten bereits strengere Regeln. "Dabei handele es sich um Menschen, die bereits eine Straftat begangen haben und nur deshalb nicht verurteilt werden, weil sie nicht steuerungsfähig waren", so Deister. Eine Vermischung der Gesetzeslage sei ein Tabubruch. "Die beide Bereiche haben nichts miteinander zu tun."
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