Dieser sieht nach Angaben von Arbeitsministerin Scharf vor, dass die werktäglichen Öffnungszeiten von sechs bis 20 Uhr und das grundsätzliche Verbot der Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen beibehalten werden. Es soll aber Ausnahmegenehmigungen für den durchgängigen Betrieb sogenannter "digitaler Kleinstsupermärkte" geben, in denen es kein Verkaufspersonal gibt. Die Kommunen dürfen zudem jährlich bis zu acht längere Einkaufsnächte bis 24 Uhr genehmigen.
Bayern würde damit als letztes Land das Bundesladenschlussgesetz von 1956 ersetzen. Dazu muss der Entwurf noch vom Landtag gebilligt werden. In mehreren anderen Bundesländern sind bereits seit Jahren Öffnungszeiten an allen Werktagen bis 22 Uhr möglich.
Diese Nachricht wurde am 23.07.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.