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Erbschaftssteuer
Bayern reicht Klage beim Bundesverfassungsgericht ein

Die bayerische Staatsregierung hat ihre seit längerem angekündigte Verfassungsklage gegen die Erbschaftssteuer beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.

    Einfamilienhaeuser stehen an einer grünen Wiese.
    Gestiegene Immobilienpreise machen das Erben teuer. (picture alliance / Wolfram Steinberg | Wolfram Steinberg)
    Hintergrund ist, dass die Freibeträge bei der Erbschaftssteuer seit 2008 nicht erhöht wurden, während gleichzeitig die Inflation und die Immobilienpreise deutlich gestiegen sind. Bayerns Finanzminister Füracker sagte der Deutschen Presse-Agentur, man habe vergeblich vesucht, die Bundesregierung zu überzeugen, die Freibeträge zu erhöhen. Daher bleibe Bayern nichts anderes übrig als zu klagen. Jeder müsse das Elternhaus erben können, ohne dass die Erbschaftssteuer ihn zum Verkauf zwinge, erklärte der CSU-Politiker. Bayern setzt sich zudem für eine Regionalisierung der Steuer ein, weil sich die Werte von Grundstücken bundesweit sehr unterschiedlich entwickelt haben.
    Bundesfinanzminister Lindner hatte der CSU ein Wahlkampfmanöver vorgeworfen. Der Bund könne nicht, wie von Vertretern der bayerischen Landesregierung behauptet, im Alleingang über den Wegfall von Steuereinnahmen entscheiden, die den Ländern zustünden. Eine solche Inititiative müsse von der Mehrheit der Länder kommen.
    Diese Nachricht wurde am 18.06.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.