Das gelte unabhängig von der verwendeten Landessprache, teilte die Generalstaatsanwaltschaft München laut übereinstimmenden Medienberichten mit. Der Ausspruch beschreibt ein Palästina, dass sich vom Jordan bis zum Mittelmeer und damit auch über das Gebiet Israels erstreckt, wodurch dessen Existenzrecht negiert wird. Die neue rechtliche Bewertung gehe auf das bundesweite Verbot der Terrororganisation Hamas und des Vereins Samidoun zurück, hieß es weiter. Demnach gilt die Parole als Kennzeichen terroristischer Organisationen. Staatsanwaltschaft und Polizei in Bayern würden beim Verwenden des Slogans deshalb künftig Ermittlungen einleiten. Bei einer Verurteilung drohten die gleichen Strafen wie für die Verwendung des Hakenkreuzes oder von Parolen der Nationalsozialisten.
Für andere Bundesländer hat die bayerische Entscheidung keine unmittelbare Wirkung. Die Bewertung obliegt den dortigen Staatsanwaltschaften.
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Diese Nachricht wurde am 10.11.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.