Damit sind Schreibweisen durch Wortbinnenzeichen wie den Stern oder den Doppelpunkt ausdrücklich unzulässig. Sprache müsse klar und verständlich sein, sagte der Chef der Staatskanzlei in München, Herrmann. Eine ideologisch geprägte Sprache wie beim Gendern habe dagegen eine exkludierende Wirkung. In bestimmten gesellschaftlichen Milieus gebe es zudem viele missionarische Nutzer bei der Verwendung der Sprache, was nicht mit einer offenen Gesellschaft vereinbar sei.
Der Deutsche Lehrerverband begrüßte das Verbot. Im amtlichen Sprachgebrauch gehe es immer auch darum, deutlich zu machen, dass alle Menschen gemeint seien und nicht nur einzelne Gruppen, sagte Verbandspräsident Düll der Deutschen Presse-Agentur. Zeichen wie das Sternchen könnten ausgrenzend verstanden werden.
Diese Nachricht wurde am 19.03.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.