Die Bezahlkarte sei ein wichtiges Steuerungsinstrument in der Migrationspolitik, sagte der CSU-Vorsitzende dem Nachrichtensender Welt TV. Auch an der Höhe des damit abhebbaren Bargeldbetrags in Höhe von 50 Euro soll den Angaben zufolge nichts geändert werden.
Das Hamburger Sozialgericht hatte die Bargeldobergrenze von 50 Euro zumindest für Flüchtlinge mit Kindern und für Schwangere gekippt. Feste Bargeldbeträge auf Bezahlkarten für Geflüchtete seien unzulässig, hieß es im entsprechenden Urteil. Man müsse persönliche Lebensumstände berücksichtigen.
Die Bundesländer hatten sich auf die einheitliche Einführung einer Bezahlkarte verständigt. Die Bundesländer Bayern und Mecklenburg-Vorpommern favorisieren eigene Modelle. Mit der Karte soll unter anderem verhindert werden, dass Geld an Schlepper oder Familie und Freunde im Ausland überwiesen wird.
Diese Nachricht wurde am 25.07.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.