Das Strafmaß des Fifa-Ethikkomitees gegen Franz Beckenbauer wirkt läppisch: Eine Verwarnung plus 7000 Franken Geldstrafe für den Fußballheld, der von 2007 bis 2011 im Fifa-Vorstand saß, weil er bei den Fifa-Ermittlungen zu den WM-Vergaben 2018 und 2022 nicht kooperiert hatte. Beckenbauer hatte die Fragen der Ethiker nicht beantwortet und kooperierte erst, nachdem er gesperrt worden war. Mit der Verweigerung damals habe er gegen Kernpflichten für Fifa-Funktionäre verstoßen, befand die Kammer jetzt.
Brisanz mit Blick auf Untersuchung der Sommermärchen-Affäre
Brisant ist aber, dass Beckenbauer auch Verstöße gegen zwei weitere Regeln des Ethikcodes angelastet wurden – die bald noch eine Rolle spielen könnten. Da ist Artikel 18, der Funktionäre zur Anzeige-, Mitwirkungs- und Rechenschaftspflicht anhält. Und Artikel 42, der allgemeine Mitwirkungspflicht einfordert.
Damit hat die Kammer zwei Tretminen gelegt. Beckenbauer ist jetzt in zentralen Verhaltensfragen vorbelastet – und in Kürze droht eine viel heiklere Untersuchung: Die Fifa-Ethiker haben die Sommermärchen-Affäre im Visier und werden am 4. März, wenn die externe Prüfung des deutschen Fußballs zur WM-Vergabe 2006 beendet ist, den Schlussbericht der Kanzlei Freshfields anfordern. Es gilt als sicher, dass daraus eine eigene Fifa-Ermittlung erwächst. Schon das bisherige Verhalten Beckenbauers und Co. nährt den Verdacht, dass nicht bedingungslos kooperiert wird. Da fällt umso mehr auf, dass die Ethiker im aktuellen Beckenbauer-Urteil auf das Sommermärchen verweisen: Ausdrücklich betont die Kammer, dass sie die Vorgänge zur WM-Vergabe 2006 noch gar nicht angeschaut habe.