Bundesrichterin Chutkan gab einem Antrag von Trumps Anwälten statt, die Anordnung aufzuheben, solange die Berufung gegen den Beschluss läuft. Die Verteidiger argumentieren, weder die Richterin noch die Staatsanwälte hätten das begrenzte Redeverbot gegen Trump rechtfertigen können.
Chutkan hatte dem früheren Präsidenten verbale Angriffe auf Staatsanwälte, mögliche Zeugen und Mitarbeiter der Justiz untersagt. Trump habe zwar das Recht, das Justizministerium generell zu kritisieren. Er dürfe aber keine Verleumdungskampagne betreiben, etwa gegen Sonderermittler Smith. Trump hatte Smith und dessen Stab als Gangster und die Richterin als Betrügerin bezeichnet.
Diese Nachricht wurde am 21.10.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.