Am Abend übergaben sie sie an den Bund. Niemand dürfe laut Grundgesetz wegen seiner Behinderung benachteiligt werden, hieß es. Das gelte insbesondere auch für Kunst, Kultur und Medien, die das Bild von der Welt prägen könnten. Menschen mit Behinderungen bräuchten auf allen Ebenen Zugang – als Publikum, Beschäftigte und in den Programmen. Es bestünden weiterhin Barrieren, die beseitigt werden könnten - etwa bei Grundlegendem wie die Erreichbarkeit von Räumen, die Berücksichtigung bei der Programmplanung und die Qualifizierung für den Arbeitsmarkt. Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrats, Zimmermann, forderte gesetzliche Rahmenbedingungen und eine auskömmliche Finanzierung, um Maßnahmen umzusetzen. Bund, Länder und Kommunen seien jetzt gefragt. Kulturstaatsministerin Roth, Grüne, betonte, Ziel sei eine Kultur für alle und eine Kultur von allen.
Diese Nachricht wurde am 03.12.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.