Sollte die AfD nach den Landtagswahlen in Brandenburg, Sachsen und Thüringen an einer Landesregierung beteiligt sein, würde das jeweilige Landesamt für Verfassungsschutz vom Informationsfluss der anderen Gliederungen abgeschnitten. Eine entsprechende Entscheidung sei bereits getroffen worden, hieß es weiter. Demnach herrscht die Sorge, dass die jeweilige AfD in solch einem Falle Erkenntnisse von Sicherheitsbehörden an die Bundespartei oder andere Landesverbände weitergeben könnte.
In Sachsen und Thüringen gilt die AfD als gesichert rechtsextrem, in Brandenburg als rechtsextremistischer Verdachtsfall. In Thüringen und Sachsen werden am 1. September neue Landtage gewählt. In Brandenburg wird am 22. September gewählt.
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Diese Nachricht wurde am 01.08.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.