Es sind Fälle wie der der Mainzer Rentnerin Frau Schneider, die die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz und das rheinland-pfälzische Verbraucherschutzministerium nach einer Verschärfung des Bundes-Gesetzes gegen verbotene Telefonwerbung rufen lassen.
Frau Schneider wurden seit Februar dieses Jahres elf Verträge am Telefon untergeschoben. Am Anfang habe sich die Frau noch über die Abbuchungen von ihrem Konto gewundert, berichteten heute in Mainz Verbraucherschützer. Mal seien es 49 Euro für Gewinnjoker gewesen, mal 69 Euro für Megachance - bei 80 Prozent der unerlaubten Telefonwerbung geht es um solche Lotterien oder Gewinnspiele. Frau Schneider war offenbar nicht klar, dass bisher auch Verträge, die am Telefon geschlossen werden, rechtsverbindlich sind. Jaqueline Kraege, Staatssekretärin im Mainzer Verbraucherschutzministerium, fordert deshalb, per Gesetz eine schriftliche Bestätigung der Telefonverträge:
"Das Gesetz ist ja so angelegt, dass es nach drei Jahren evaluiert werden soll. Aus unserer Sicht kann man solange nicht warten, weil das auch oftmals eine sehr schutzbedürftige Gruppe von Verbraucherinnen und Verbrauchern betrifft, nämlich die Seniorinnen und Senioren. Und da muss man aus unserer Sicht schneller handeln, wir müssen jetzt zu einer Neuregelung kommen und da ist unsere Position und auch die der Verbraucherzentralen ganz klar: Ein am Telefon geschlossener Vertrag ist nicht wirksam, wenn ihm nicht eine schriftliche Bestätigung seitens der Verbraucherin und des Verbrauchers folgt."
Weil diese schriftliche Bestätigung ist bisher nicht notwendig ist, gebe es allerdings weiterhin eine Flut unerwünschter Verträge, die am Telefon abgeschlossen werden. Eine Umfrage der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz ergab, dass knapp ein Drittel dieser Telefonverträge den Verbrauchern untergeschoben werden - sie also den Vertrag im Grunde nicht abschließen wollten. Etwa ein Viertel der Menschen, die sich deswegen bei der Verbraucherzentrale in Mainz meldeten, ist älter als 65 Jahre. Und die Zahl der unerwünschten Vertragsabschlüsse steigt weiterhin an, so die rheinland-pfälzische Verbraucherschutz-Staatssekretärin Jaqueline Kraege:
"Die Verbraucherzentralen haben ja Erhebungen gemacht über die ersten drei Monate. Und da stellt sich heraus, wenn wir die 2009er Zahlen vergleichen, bezogen auf die ungewollten Vertragsabschlüsse, dass in Rheinland-Pfalz 1200 ungewollte Vertragsabschlüsse zu verzeichnen waren und bereits jetzt in den ersten fünf Monaten des Jahres 2010 966. Das heißt, wir haben wahrscheinlich bereits in einem halben Jahr 2010 die Zahl erreicht, die wir 2009 für das gesamte Jahr hatten, und deswegen sagen wir, da ist dringender Handlungsbedarf geboten."
Die Bundesregierung verteidigt das Gesetz gegen die unerlaubte Telefonwerbung jedoch grundsätzlich. Doch Julia Klöckner, Staatssekretärin im Bundesverbraucherschutzministerium glaubt, dass das Gesetz nur konsequenter angewendet werden müsse. Die Bundesländer sollten den Callcentern, die systematisch gegen das Gesetz verstoßen, die Gewerbeerlaubnis entziehen. Gleichzeitig sollten Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften zur Bekämpfung von Telefon-Betrügereien geschaffen werden. Die rheinland-pfälzische Verbraucherschutzstaatssekretärin Jaqueline Kraege empfiehlt den Verbrauchern, die unerwünschten Werbeanrufe der Bundesnetzagentur zu melden, die Bußgelder verhängen kann:
"Wenn man angerufen wird, dann sollte man sich auf alle Fälle genau erkundigen, wenn eine Nummer angezeigt ist, sollte man die Nummer notieren, und wenn die Nummer nicht angezeigt ist, muss man denjenigen natürlich fragen, mit wem man spricht, wie der Name ist, was das Unternehmen ist, wie der Grund des Anrufes ist und dann ganz klar darauf hinweisen, dass man den Anruf nicht wünscht, dass das ein unerwünschter Anruf ist und dass das eine Abmahnung zur Folge haben kann, man kann die Daten dann weitergeben an die Bundesnetzagentur und die geht dem ganzen dann auch nach."
Bei der Bundesnetzagentur gingen zwischen Juli und Dezember 2009 trotz des Gesetzes mehr als 28.000 Beschwerden wegen ungebetener Telefonwerbung ein. Wer gegen das Verbot unerlaubter Werbeanrufe verstößt, muss mit Strafen von bis zu 50.000 Euro rechnen. Wer seine Rufnummer unterdrückt, riskiert bis zu 10.000 Euro Geldbuße. Doch das schreckt bisher noch nicht genug ab - so die Kritik der Verbraucherschützer.
Frau Schneider wurden seit Februar dieses Jahres elf Verträge am Telefon untergeschoben. Am Anfang habe sich die Frau noch über die Abbuchungen von ihrem Konto gewundert, berichteten heute in Mainz Verbraucherschützer. Mal seien es 49 Euro für Gewinnjoker gewesen, mal 69 Euro für Megachance - bei 80 Prozent der unerlaubten Telefonwerbung geht es um solche Lotterien oder Gewinnspiele. Frau Schneider war offenbar nicht klar, dass bisher auch Verträge, die am Telefon geschlossen werden, rechtsverbindlich sind. Jaqueline Kraege, Staatssekretärin im Mainzer Verbraucherschutzministerium, fordert deshalb, per Gesetz eine schriftliche Bestätigung der Telefonverträge:
"Das Gesetz ist ja so angelegt, dass es nach drei Jahren evaluiert werden soll. Aus unserer Sicht kann man solange nicht warten, weil das auch oftmals eine sehr schutzbedürftige Gruppe von Verbraucherinnen und Verbrauchern betrifft, nämlich die Seniorinnen und Senioren. Und da muss man aus unserer Sicht schneller handeln, wir müssen jetzt zu einer Neuregelung kommen und da ist unsere Position und auch die der Verbraucherzentralen ganz klar: Ein am Telefon geschlossener Vertrag ist nicht wirksam, wenn ihm nicht eine schriftliche Bestätigung seitens der Verbraucherin und des Verbrauchers folgt."
Weil diese schriftliche Bestätigung ist bisher nicht notwendig ist, gebe es allerdings weiterhin eine Flut unerwünschter Verträge, die am Telefon abgeschlossen werden. Eine Umfrage der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz ergab, dass knapp ein Drittel dieser Telefonverträge den Verbrauchern untergeschoben werden - sie also den Vertrag im Grunde nicht abschließen wollten. Etwa ein Viertel der Menschen, die sich deswegen bei der Verbraucherzentrale in Mainz meldeten, ist älter als 65 Jahre. Und die Zahl der unerwünschten Vertragsabschlüsse steigt weiterhin an, so die rheinland-pfälzische Verbraucherschutz-Staatssekretärin Jaqueline Kraege:
"Die Verbraucherzentralen haben ja Erhebungen gemacht über die ersten drei Monate. Und da stellt sich heraus, wenn wir die 2009er Zahlen vergleichen, bezogen auf die ungewollten Vertragsabschlüsse, dass in Rheinland-Pfalz 1200 ungewollte Vertragsabschlüsse zu verzeichnen waren und bereits jetzt in den ersten fünf Monaten des Jahres 2010 966. Das heißt, wir haben wahrscheinlich bereits in einem halben Jahr 2010 die Zahl erreicht, die wir 2009 für das gesamte Jahr hatten, und deswegen sagen wir, da ist dringender Handlungsbedarf geboten."
Die Bundesregierung verteidigt das Gesetz gegen die unerlaubte Telefonwerbung jedoch grundsätzlich. Doch Julia Klöckner, Staatssekretärin im Bundesverbraucherschutzministerium glaubt, dass das Gesetz nur konsequenter angewendet werden müsse. Die Bundesländer sollten den Callcentern, die systematisch gegen das Gesetz verstoßen, die Gewerbeerlaubnis entziehen. Gleichzeitig sollten Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften zur Bekämpfung von Telefon-Betrügereien geschaffen werden. Die rheinland-pfälzische Verbraucherschutzstaatssekretärin Jaqueline Kraege empfiehlt den Verbrauchern, die unerwünschten Werbeanrufe der Bundesnetzagentur zu melden, die Bußgelder verhängen kann:
"Wenn man angerufen wird, dann sollte man sich auf alle Fälle genau erkundigen, wenn eine Nummer angezeigt ist, sollte man die Nummer notieren, und wenn die Nummer nicht angezeigt ist, muss man denjenigen natürlich fragen, mit wem man spricht, wie der Name ist, was das Unternehmen ist, wie der Grund des Anrufes ist und dann ganz klar darauf hinweisen, dass man den Anruf nicht wünscht, dass das ein unerwünschter Anruf ist und dass das eine Abmahnung zur Folge haben kann, man kann die Daten dann weitergeben an die Bundesnetzagentur und die geht dem ganzen dann auch nach."
Bei der Bundesnetzagentur gingen zwischen Juli und Dezember 2009 trotz des Gesetzes mehr als 28.000 Beschwerden wegen ungebetener Telefonwerbung ein. Wer gegen das Verbot unerlaubter Werbeanrufe verstößt, muss mit Strafen von bis zu 50.000 Euro rechnen. Wer seine Rufnummer unterdrückt, riskiert bis zu 10.000 Euro Geldbuße. Doch das schreckt bisher noch nicht genug ab - so die Kritik der Verbraucherschützer.