
Angesichts der ethischen Tragweite konnten die Abgeordneten im Bundestag unabhängig von ihrer Fraktionszugehörigkeit entscheiden. Zunächst scheiterte der strengere Entwurf der Abgeordnetengruppe um den SPD-Politiker Castellucci und den CDU-Abgeordneten Heveling. Dieser sah im Grundsatz ein Verbot der auf Wiederholung angelegten, sogenannten geschäftsmäßigen Suizidassistenz vor. Gleichzeitig definierte er Ausnahmen und Bedingungen, unter denen Sterbehilfe künftig rechtssicher möglich gemacht werden sollte.
Vor der namentlichen Abstimmung hatte Castelluci im Deutschlandfunk betont, das Urteil des Verfassungsgerichts, das eine Reform verlangte, sei inzwischen drei Jahre alt. Die Menschen bräuchten endlich Rechtssicherheit. Das gesamte Interview mit dem SPD-Politiker können Sie hier nachlesen.
Auch weniger strenger Entwurf findet keine Zustimmung
Auch der liberalere Vorschlag einer Gruppe um die Abgeordneten Helling-Plahr von der FDP und Künast von den Grünen fiel bei den Parlamentariern mehrheitlich durch. Er sah im Kern vor, dass man Sterbewilligen nach einer Beratung tödlich wirkende Medikamente hätte verschreiben dürfen. Das Verfahren sollte aber nicht im Strafgesetzbuch festgeschrieben werden.
Große Mehrheit für Gesetz zur Suizidprävention
Eine große Mehrheit gab im Bundestag für ein neues Gesetz zur Suizidpräventionen. 688 Abgeordnete stimmten für den von beiden Gruppen unterstützen Antrag. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, im kommenden Jahr einen Regelungsentwurf und eine Strategie für die Suizidprävention vorzulegen. Für viele Menschen mit Suizidgedanken und Angehörige sei es nicht leicht, sich Hilfe zu suchen, heißt es in dem Antragstext. Daher solle unter anderem ein bundesweiter Präventionsdienst etabliert werden, der Menschen mit Suizidgedanken und Angehörigen rund um die Uhr online und mit einer einheitlichen Telefonnummer Kontakt zu geschulten Ansprechpartnern ermöglicht.
Diese Nachricht wurde am 06.07.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.