Eine entsprechende Verordnung des Bundesarbeitsministeriums beschloss das Bundeskabinett in Berlin. Damit werden mehr Einkünfte als bislang beitragspflichtig. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steigt die Bemessungsgrenze von derzeit 5.175 Euro monatlichem Bruttogehalt auf 5.512 Euro.In der Renten- und Arbeitslosenversicherung erhöht sie sich von 7.550 Euro in West- und 7.450 Euro in Ostdeutschland auf dann einheitlich 8.050 Euro.
Diese Nachricht wurde am 06.11.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.