Geklagt hatten in dem Berufungsverfahren fünf Frauen. Sie wurden zwischen 1945 und 1950 in der ehemaligen belgischen Kolonie Kongo als Töchter weißer Männer und schwarzer Frauen geboren. Im Kindesalter wurden sie gewaltsam von ihren Müttern getrennt und in religiösen Einrichtungen untergebracht. Dort wurden sie nach eigenen Angaben Opfer von Misshandlungen.
Das Berufungsgericht hob das erstinstanzliche Urteil aus dem Jahr 2021 auf. Es liege keine Verjährung vor. Der belgische Staat sei verpflichtet, den moralischen Schaden wiedergutzumachen. Das Gericht sprach von Entführungen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Es war der erste Prozess in Belgien, der sich mit dem Schicksal von Menschen gemischter Abstammung in den ehemaligen belgischen Kolonien Kongo, Ruanda und Burundi befasste. Die Zahl der Betroffenen wird auf 15.000 geschätzt.
Diese Nachricht wurde am 02.12.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.