Dabei geht es auch um eine Änderung des Klimaschutzgesetzes. Demnach soll die Einhaltung verpflichtender Ziele nicht mehr jährlich und rückwirkend nach verschiedenen Sektoren wie Verkehr, Industrie oder Landwirtschaft kontrolliert werden. Stattdessen sollen sektorübergreifend Prognosen für das Erreichen der Klimaziele insgesamt in den Vordergrund rücken. Bislang müssen die zuständigen Ressorts jeweils Sofortprogramme für Verbesserungen vorlegen, sollten in einem Jahr Ziele verfehlt worden sein. Künftig soll nun die Bundesregierung als Ganzes entscheiden, in welchem Sektor und mit welchen Maßnahmen die zulässige CO2-Gesamtmenge bis 2030 erreicht werden muss.
Außerdem geht es im Kabinett um eine Reform des Straßenverkehrsgesetzes. Damit sollen Kommunen bei ihrer Verkehrsplanung neue Entscheidungs-Spielraum erhalten.
Diese Nachricht wurde am 21.06.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.