Das geht aus einem Bericht der Zeitung "Der Standard" hervor, die sich auf Angaben von zwei Ministerien und neun Landesbehörden beruft. Das Verkehrsministerium sprach lediglich von "durchweg positiven" ersten Erfahrungen mit den neuen Strafen.
Seit März können die Behörden Autos beschlagnahmen, wenn deren Fahrer ein Tempolimit deutlich überschritten haben. Dies gilt auch für Ausländer. Die Grenze liegt bei 80 Kilometern pro Stunde über dem Tempolimit im Ortsgebiet, außerorts bei 90. Am Ende des entsprechenden Strafverfahrens können die Behörden das Auto versteigern.
Diese Nachricht wurde am 04.07.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.