Diese würde es den Ländern erlauben, den privaten Immobilienkauf von der Steuer zu befreien. Das berichtet die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" unter Berufung auf einen Diskussionsentwurf aus dem Bundesfinanzministerium.
Dieser sieht den Angaben zufolge großen Spielraum der Länder beim privaten Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung vor. Einzige Bedingung wäre, dass die Käufer selbst darin wohnen. Die Länder könnten dann entscheiden, nur einen ermäßigten Steuersatz zu verlangen oder sogar auf die Steuer ganz zu verzichten.
Das Aufkommen der Grunderwerbsteuer von derzeit rund 17 Milliarden Euro steht den Ländern zu. Diese können den Steuersatz selbst festlegen. In Bayern beträgt er 3,5 Prozent, in den übrigen Bundesländern liegt er zwischen 5 und 6,5 Prozent.
Diese Nachricht wurde am 05.07.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.