
Darin heiße es, die bisherige Rechtswidrigkeit einer Abtreibung in der Frühphase der Schwangerschaft halte einer verfassungs- und völkerrechtlichen Prüfung nicht Stand. Dem Bericht zufolge spricht sich die Kommission zugleich dafür aus, dass Abbrüche weiter grundsätzlich verboten bleiben, sobald der Fötus eigenständig lebensfähig ist. Diese Grenze liege den Fachleuten zufolge ungefähr in der 22. Woche seit Beginn der letzten Menstruation.
Derzeit sind Abtreibungen in Deutschland nach Paragraf 218 des Strafgesetzbuches rechtswidrig. Sie bleiben in bestimmten Fällen aber straffrei - etwa, dann, wenn sich eine Frau nach einem Gespräch in einer Beratungsstelle in den ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft für einen Abbruch entscheidet.
Die Ampel-Koalition hatte die Kommission im vergangenen Jahr eingesetzt, um neue Regeln zur Abtreibung, aber auch zur Eizellenspende und zur Leihmütterschaft zu prüfen. Dem Gremium gehören 18 Expertinnen und Experten an - unter anderem aus den Bereichen Medizin, Psychologie, Ethik und Rechtswissenschaften.
Diese Nachricht wurde am 08.04.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.