
Im Januar 2023 hatte das Landgericht Frankfurt dem Ex-Schiedsrichter eine Entschädigung in Höhe von 48.500 Euro wegen einer Altersdiskriminierung zugesprochen. Der inzwischen 51 Jahre alte Berliner musste seine Bundesligakarriere nach 289 Einsätzen im Sommer 2021 wegen der beim DFB damals gängigen Altersbeschränkung von 47 Jahren beenden. Der jetzige Streitwert berechne sich im Wesentlichen aus Einnahmen, die Gräfe als Unparteiischer in drei weiteren Spielzeiten hätte haben können, hieß es im Bericht.
Einspruch auch vom DFB
Gräfe war trotz des Erfolgs vor dem Landgericht in die Berufung gegangen, weil ihm die Richter einen darüber hinaus geforderten potenziellen Verdienstausfall für die Saison 2021/22 in Höhe von 190.000 Euro nicht zugesprochen hatten. Die Abweisung des Klagepunkts war damit begründet worden, dass Gräfe selbst bei einer Berufung auf die Liste der Bundesliga-Referees "keine Garantie auf eine bestimmte Anzahl von Einsätzen" gehabt hätte. Wie Gräfe hatte auch der DFB Rechtsmittel gegen das Urteil des Landgerichts eingelegt.
Im vergangenen Jahr war die Berufsverhandlung zweimal verschoben worden, weil ein fälliger Vorschuss laut Gericht nicht eingegangen war. Bei Zivilprozessen ist ein Gerichtskostenvorschuss fällig, der je nach Ausgang der Klage wieder zurückbezahlt wird.
Diese Nachricht wurde am 24.03.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.