Auf Grundlage des Gesetzes "zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht" solle die bisher nötige Einwilligung der Betroffenen künftig umgangen werden können, heißt es in entsprechenden Berichten der drei Medien. Der Gesetzentwurf befinde sich derzeit noch in der Ressortabstimmung. Bis zu deren Abschluss wolle das Bundesinnenministerium keine weiteren Einzelheiten bekanntgeben.
Der Zugriff auf Mobiltelefone und andere Datenträger ist den Ausländerbehörden zwar seit der Novelle des Aufenthaltsrechts von 2015 im Prinzip erlaubt. Das BAMF war dabei aber bisher auf die Zustimmung der Asylsuchenden angewiesen. Ansonsten bedarf das Auslesen von Handys hierzulande normalerweise eines richterlichen Beschlusses und ist nur möglich, wenn der Verdacht auf eine Straftat vorliegt.
Möglicherweise etwa die Hälfte der Asylsuchenden betroffen
Aus den Unterlagen, die WDR, NDR und "Süddeutscher Zeitung" vorliegen, soll sich auch ergeben, in welchem Ausmaß die Untersuchung von Mobiltelefonen und anderen Datenträgern künftig stattfinden könnte. Demnach hätte man etwa 2016 bei 50 bis 60 Prozent der Asylsuchenden ein solches Vorgehen in Betracht gezogen. Das wären etwa 150.000 Menschen gewesen.
Ziel des Gesetzes ist es offenbar, zu verhindern, dass Flüchtlinge bei Behörden verschiedene oder falsche Personalien angeben. Dies geschieht in manchen Fällen aus Angst vor drohender Abschiebung oder auch, um mehrfach Sozialleistungen zu kassieren. So hatte sich beispielsweise der Attentäter vom Berliner Breitscheidplatz, Anis Amri, hinter 14 verschiedenen Identitäten versteckt.
(gri/ach)