Der freie Journalist Thomas Schuler aus München nennt es bittere Ironie: "Ich hab einen Artikel geschrieben, dass die Hohenzollern gegen Journalisten vorgehen und ich bin jetzt einer von diesen Journalisten, gegen den sie vorgehen."
Es ist der 8. Dezember 2019. Thomas Schuler veröffentlicht den Artikel im Online-Medium "Hauptstadtbrief". Auch in der "Berliner Morgenpost" wird er abgedruckt. Im Artikel "Der große Dienst des Jan Böhmermann" geht es um die Forderungen der Hohenzollern an den Bund und den Umgang der Hohenzollern mit journalistischer Berichterstattung.
Abmahnung kurze Zeit später
Kurze Zeit später meldet sich der Anwalt von Georg Friedrich Prinz von Preußen – mit einer Abmahnung. Begründung: Drei Aussagen in dem Artikel seien falsch oder falsch aufzufassen. Eine falsche Jahreszahl, eine Nachfrage, die Schuler nicht gestellt haben soll, und ein fehlendes Wort: Schuler hatte geschrieben, das Haus Hohenzollern wolle mitreden, wie es in Museen dargestellt werde. Aber es sei nur um einen Aspekt gegangen: "Es hätte also dieses Wort bei mir im Satz drinstehen müssen: Leihgaben."
Die Forderung nach Mitspracherecht in der musealen Darstellung bezieht sich also nur auf die Leihgaben? "Mit den Leihgaben ist es halt deshalb sehr eigentümlich, weil das war ein Punkt meiner Anfrage, dass ich gefragt habe: Wie ist denn dieses Mitspracherecht zu verstehen? Darauf kam keine Antwort."
Für den Anwalt der Familie Hohenzollern, Markus Hennig, kommt es aber auf genau dieses Wort an: "Ein einziges Wort bestimmt dann über das Schicksal sozusagen einer Diskussion, die sich dann unter Umständen Wochen und Tage in der Presse abspielt und wo sich dann Feuilletonisten also drüber aufregen. Und ich denke, dass eine aufgeregte Diskussion wichtig ist. Aber ich sag mal, sie braucht ja immer einen gesunden Ursprung. Und da kann auch ein kleines Wort eine fatale Wirkung haben."
Das Gericht gibt dem Anwalt der Hohenzollern für die Printausgabe Recht
Der Verlag kennzeichnet daraufhin im Online-Medium "Hauptstadtbrief" die Fehler, fügt in Fußnoten die korrekte Jahreszahl und das fehlende Wort ein. Der Anwalt von Schuler gibt bezüglich der falschen Jahreszahl für den Autor eine Unterlassungserklärung per Fax ab, bezüglich des fehlenden Wortes aber nicht. Es folgt ein Verfahren am Landgericht Berlin. Das Gericht gibt dem Anwalt der Hohenzollern für die Printausgabe Recht. Schuler hat noch die Möglichkeit, Berufung einzulegen.
Es steht fest: Thomas Schuler ist nicht der einzige Journalist, der im vergangenen Jahr Post bekommen hat von Markus Hennig, Anwalt der Familie Hohenzollern. Auch Deutschlandradio ist betroffen, ebenso wie Historiker, die sich in Medien zu dem Fall geäußert haben. Wie viele, sagt Anwalt Markus Hennig nicht:
"Ich denke, dass die Zahl keine Rolle spielt. Ich denke, wenn es eine Zahl gäbe, die ich auch gar nicht ganz genau benennen kann, dann wäre eine Zahl Ausdruck dessen, wie die Presseberichterstattung schiefgelaufen ist."
Organisation "Frag den Staat" spricht von knapp 50 Fällen
"Es sind wirklich sehr, sehr viele", sagt Arne Semsrott von der Organisation "Frag den Staat", die sich für Transparenz in der Öffentlichkeit einsetzt.
Semsrott schätzt: "Wie viele, das wissen wir nicht ganz genau. Wir wissen aber, dass es inzwischen fast 50 Entscheidungen gibt vom Landgericht Berlin zu verschiedenen Abmahnungen bzw. einstweiligen Verfügungen, die das Haus Hohenzollern bzw. der Prinz erwirkt hat."
"Frag den Staat" ist selbst betroffen – wegen eines Beitrags im Blog. Für Betroffene hat die Organisation einen Rechtshilfefonds geschaffen - den so genannten "Prinzenfonds". Journalisten, die vom Anwalt der Hohenzollern abgemahnt oder verklagt werden, können für ihre juristische Verteidigung Geld bekommen.
"Mit dem Prinzenfonds zeigen wir zum einen Betroffenen, dass sie nicht alleine sind. Wir vernetzen sie. Wir vermitteln auch Anwältinnen und Anwälte."
50.000 Euro Spendengelder für den Fonds
Der Fonds wird durch Spenden finanziert. Rund 50.000 Euro sind laut Semsrott schon zusammengekommen. Aber warum all die Abmahnungen und Klagen? Das Haus Hohenzollern fordert von Bund und den Ländern Berlin und Brandenburg Entschädigungen für Enteignungen in der Zeit zwischen 1945 und 1949. Aus Sicht des Hauses Hohenzollern und ihres Anwalts Markus Hennig berichten Journalisten häufig falsch darüber:
"Ich denke, dass es ein großes Problem im Rahmen der Berichterstattung in der Vergangenheit gewesen ist, dass bei 80, 90 Prozent der Beiträge gar kein Faktencheck gemacht wurde und gar nicht angefragt wurde. Und nun beklagen sich alle, nachdem sie auch noch die Möglichkeit hatten, die Fehler auszuräumen, dass man denn dafür sorgen muss, vor Gericht für eine korrekte Berichterstattung zu sorgen."
Journalisten fassen zusammen, übersetzen Fachbegriffe – das ist ihr Job. Dabei passieren manchmal Fehler. Häufig geht es in den Augen der Berichterstattenden um Detailfragen, die die zentrale korrekte Aussage ihrer Beiträge unter Umständen gar nicht verändern.
Thema auch bei Jan Böhmermann
"Aus meiner Sicht ist dieser Versuch, gegen alle möglichen Medien mit Abmahnungen, vielleicht dann auch mit einstweiligen Verfügungen vorzugehen, der Versuch, die öffentliche Meinungsbildung stark zu beeinflussen. Und ich glaube, das ist teilweise tatsächlich auch erfolgreich aus Sicht von Herrn von Preußen. Denn ich sehe es ja an mir selbst und wie ich meine Worte wähle, und viele andere Journalistinnen mit denen ich rede, auch – es wird dann doch schon zwei Mal überlegt, ob man tatsächlich einen Beitrag machen soll mit Herrn von Preußen", sagt Arne Semsrott von "Frag den Staat". Dass überhaupt so viel über den Fall berichtet wird, hängt auch mit Jan Böhmermann zusammen.
Böhmermann: "Für mich als Laien sieht das irgendwie alles so aus, als hätten die Hohenzollern, deine Familie, den Nazis erheblichen Vorschub geleistet – aber wer bin ich das zu bewerten? Ich bin weder königliche Hoheit noch Historiker. Aber zum Glück gibt es ja Gutachten. Inzwischen sogar vier verschiedene Gutachten."
Im November 2019 veröffentlicht Böhmermann nach einer Satire im "Neo Magazin Royale" auf der Internetseite hohenzollern.lol als erster im Volltext alle vier historischen Gutachten zur Frage, ob Kronprinz Wilhelm dem Nationalsozialismus "erheblichen Vorschub" geleistet hat. Und ahnt schon, was passieren könnte:
"Ich wurde zwar schon von 'nem Fußballnationalspieler verklagt und 'nem Staatspräsidenten, aber 'ne königliche Hoheit hatte ich noch nie."
Prinzenfonds unterstützt Journalisten finanziell
Aber: Die Klage bleibt aus. Hohenzollern-Anwalt Markus Hennig erklärt, warum:
"Weil erst einmal im Sinne der Fakten keine falschen Fakten da waren, die man grundsätzlich hätte angreifen können. Und zum zweiten: Die Rechtsordnung sagt zum Beispiel anders als bei Fakten, dass sozusagen so ein derber Humor, als dass man das bezeichnen kann, unter die Meinungsfreiheit fällt, unter den Schutz der Satire, und nicht angreifbar ist."
Satire – ein Mittel, das Journalisten eher nicht anwenden können. Wer letztlich verklagt wird und warum andere verschont bleiben, ist vielen Beteiligten zwar nicht klar. Aber mit dem Prinzenfonds haben sie jetzt die Chance auf finanzielle Unterstützung.