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Berlin
Gericht billigt Kopftuchverbot für Lehrerinnen

Im vergangenen Jahr wurde eine deutsche Muslimin vom Land Berlin als Grundschullehrerin abgelehnt. Der Grund: Sie trägt aus religiösen Gründen das Kopftuch. Die Frau forderte wegen der Absage Entschädigung. Doch jetzt entschied das Berliner Arbeitsgericht: Die Ablehnung war rechtens - obwohl das Bundesverfassungsgericht ein generelles Kopftuchverbot für grundgesetzwidrig erklärt hat.

    Eine junge Frau mit Kopftuch läuft am Behördenschild mit der Aufschrift "Bundesarbeitsgericht" vorbei.
    Das Tragen des Kopftuches gehört zu den am häufigsten diskutierten Symbolen islamischen Glaubens. (picture alliance / dpa / Martin Schutt)
    Hintergrund des juristischen Streits ist das "Berliner Neutralitätsgesetz". Es untersagt Lehrern das Tragen religiös geprägter Kleidungsstücke. Die Klägerin hatte vor Gericht argumentiert, dass mit der Ablehnung ihrer Bewerbung gegen das Allgemeine Gleichheitsgesetz verstoßen worden sei. Sie forderte deshalb eine Entschädigung vom Land.
    Doch nun entschieden die Richter: Das Vorgehen des Landes war ebenso rechtens wie das Berliner Neutralitätsgesetz, das Grundlage der Entscheidung war. Wie passt das zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom März 2015, das ein generelles Kopftuchverbot für grundgesetzwidrig erklärte hatte?
    Berliner Neutralitätgesetz behandelt alle Religionen gleich
    Die Berliner Richter erklären es so: Sie verweisen in ihrem Urteil darauf, dass es in der Entscheidung der Verfassungsrichter um ein Kopftuchverbot in Nordrhein-Westfalen gegangen sei. Dieses sei damals mit der Begründung gekippt worden, dass es den christlich-abendländischen Kulturwerten Vorrang einräume. Genau dies sei beim Berliner Neutralitätsgesetz aber nicht der Fall, so die Richter. Dieses behandele alle Religionen gleich und verstoße deshalb auch nicht gegen die Verfassung.
    Aktenzeichen: 58 Ca 13376/159
    (mg)