Die Fussilet-Moschee in Berlin ist mittlerweile geschlossen. Auf einem Zettel an der Tür der Gebetsräume in der Perleberger Straße im Stadtteil Moabit war auf Deutsch und Türkisch zu lesen: "Die Moschee ist endgültig geschlossen."
Doch trotz der Kündigung des Mietvertrages durch den Moscheeverein "Fussilet 33" hält die Berliner Innenverwaltung offenbar an einer Verbotsverfügung gegen den Verein fest. Die Kündigung eines Mietvertrages habe nichts mit einem Vereinsverbot zu tun, teilte ein Sprecher der Verwaltung mit. Es sei denkbar, dass der Verein andere Räume anmiete. Ein Vereinsverbot ziele nicht auf Mietvertragsverhältnisse, sondern auf Vereinsstrukturen.
Schwieriges Verbotsverfahren
Nach einem Bericht des RBB haben sich Eigentümer und Moscheeverein auf ein Ende des Mietverhältnisses geeinigt. Möbel und Gebetsteppiche sollen bereits abtransportiert worden sein. Die Islamisten wollten der Öffentlichkeit offenbar signalisieren, sie seien einem Verbot zuvorgekommen, so die Einschätzung von Hauptstadt-Korrespondentin Claudia van Laak. Im Deutschlandfunk-Gespräch beschreibt sie zudem die bürokratischen Schwierigkeiten des Verbotsverfahrens in der Vergangenheit.
Denn: Über eine entsprechende Verfügung gegen den Moscheeverein wird seit 2015 diskutiert. Unter Innensenator Frank Henkel (CDU) wurde in der Verwaltung ein Beamter mit dem Verbotsverfahren befasst. Als der Beamte krank wurde, ruhte der Vorgang. Nach dem Anschlag durch Amri sollte das Verbot eigentlich schnell kommen.
Islamisten-Treffpunkt
Die Einrichtung gilt schon länger als Treffpunkt der Islamisten-Szene in der Hauptstadt. Nach RBB-Recherchen zählten die Behörden insgesamt zehn sogenannte Gefährder, die dort einen "regelmäßigen Anlaufpunkt" fanden. Dies gehe aus Dokumenten hervor, die Berlins Innensenator Andreas Geisel kürzlich im Bundestagsinnenausschuss präsentiert habe. Auch der Attentäter vom Berliner Breitscheidplatz, der Tunesier Anis Amri, soll die Moschee regelmäßig besucht haben.
In der Moschee sollen Gelder für Terroranschläge in Syrien gesammelt und Muslime für den bewaffneten Kampf der Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS) in Syrien radikalisiert worden sein. Ein Imam saß zeitweise in Untersuchungshaft; gegen fünf Mitglieder wurden Strafverfahren eröffnet.
(bor/tgs)